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Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG :Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Rinschheimer Straße, Kalteneck und Oberhölzle“, Gemarkung Hettingen

Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 07.09.2015 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Rinschheimer Straße, Kalteneck und Oberhölzle“, Gemarkung Hettingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie bitte die Tierseuchenkasse an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Vierter Projektaufruf im LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. Die LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. ruft unter dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“ zur vierten Projekteinreichung auf: Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten des öffentlichen und privaten Bereichs bis 3. April 2017 gestellt werden.

Öffentliche Bekanntmachung über Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes

Die Städte Buchen und Walldürn machen auf folgende Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aufmerksam:

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt gemäß § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 16.01.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB der Änderung des Bebauungsplans „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt zugestimmt. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2015

Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2015

Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“

Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2016 den Planentwurf zum Bebauungsplan „XII – Dilläcker / Hettinger Tal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "XII - Dilläcker/Hettinger Tal"

Bekanntmachung über die vorzeitige Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "XII - Dilläcker/Hettinger Tal", Gemarkung Buchen nach § 13 a BauGB

 Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 6. Oktober 2014 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „XII – Dilläcker/Hettinger Tal“, Gemarkung Buchen beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2016 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

Ausschreibung Aufstockung

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die beabsichtigte Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: 

Gemarkung: Buchen, Gewann: Weidenbaum
Flst.Nr.: 10243; Fläche: 11798 m²,
Nutzung: Hof- u. Gebäudefläche, Grünland 

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – Grundstücksverkehr, Präsident-Wittemann-Str. 9, 74722 Buchen bis zum 11.07.2016 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 2141 8481.02-1/0005-2016

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