Existenzgründer-Förderung
Am Anfang steht immer die Geschäftsidee und der Willen zur Umsetzung - die wirkliche Herausforderung beginnt jedoch erst jetzt!
Lassen Sie sich jedoch nicht von Ihrem großen Vorhaben abschrecken und nutzen Sie die Beratung durch erfahrene Partner.
Aktuelles
Existenzgründer-Veranstaltung am 14. Juli um 16.30 Uhr im "Alten Rathaus" in Buchen
IHK informiert zu Existenzgründung
Eine Voraussetzung für die Gründung eines erfolgreichen Unternehmens ist – neben einer guten Idee – die sorgfältige Vorbereitung. Um angehende Gründerinnen und Gründer auf ihren ersten Schritt in die angestrebte Selbständigkeit vorzubereiten, bietet das StarterCenter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar regelmäßig die „Basisinformation Existenzgründung“ im Neckar-Odenwald-Kreis an. Die nächste Veranstaltung findet am Donnerstag, den 14. Juli 2022, um 16:30 Uhr im „Alten Rathaus“ in Buchen statt.
IHK-Unternehmensförderin Cathleen Göthel gibt praktische Tipps zur Neugründung von Unternehmen, insbesondere im Neckar-Odenwald-Kreis. Welche persönlichen Voraussetzungen sind (eher) hilfreich? Was ist mein Produkt? Was kann es besser? Wer soll es kaufen? Wie sieht ein Businessplan (typischerweise) aus? Welche Planungsrechnungen werden benötigt? Wie sehen diese aus? Fragen rund um den Wirtschaftsstandort beantworten die beiden Wirtschaftsförderer Esther Vasko und Michael Schmitt von der Stadt Buchen. Ein Förderprogramm, von dem oft auch Gründerinnen und Gründer im ländlichen Raum profitieren können, ist „LEADER“. Wie dieses Programm funktioniert und wie Zuschüsse beantragt werden können, wird ebenfalls erläutert. Im Anschluss werden individuelle Fragen beantwortet.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung unter www.ihk.de/rhein-neckar/event/153143872 ist erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Existenzgründung bietet die IHK Rhein-Neckar unter www.startercenter-rhein-neckar.de
Ansprechpartner
Stadt Buchen (Odenwald)
Michael Schmitt
Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen
Telefon: 06281 31-135
Telefax: 06281 31-151
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Stadt Buchen versteht Wirtschaftsförderung als Dienstleistung, daher können Sie sich auf unsere Hilfestellung bei der Beschaffung von Gewerbeflächen und Behördengängen jetzt und auch später verlassen.
Beratungsschwerpunkte:
Unterstützung der Beschaffung von bebauten und unbebauten Gewerbe- und Industrieflächen, Hilfestellung bei Bauanträgen und Behörden, Informationen zu Förderprogrammen.
IHK Starter Center Rhein-Neckar
Beratung und Information von Existenzgründerinnen und -gründern durch das IHK Starter Center Rhein-Neckar
Beratungsschwerpunkte:
Informationsmaterial, Broschüren, Merkblätter für Existenzgründung und Betriebsübernahme/Unternehmensnachfolge;kostenlose Existenzgründersprechtage, Existenzgründerseminare; kostenlose persönliche Beratung zur Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg und die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg; kostenlose persönliche Beratung durch Experten im Bereich Recht/Unternehmensnachfolge, Steuern und Betriebswirtschaft; individuelle Beratung und Analyse des Geschäftskonzepts; Vordrucke und CD-Rom für Geschäftsplanerstellung, Rentabilitätsvorschau und Kapitalbedarfsplan; Brancheninformationen; Adressenservice; Informationen zu öffentlichen Fördermitteln.
Industrie- und Handelskammer(IHK) Rhein-Neckar
Industrie- und Handelskammer(IHK) Rhein-Neckar
Oberer Mühlenweg 1/1 • 74821 Mosbach
Telefon: 06261 9249-0
Telefax: 06261 9249-728
Webseite
Handwerkskammer Mannheim
Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle
Nadlerstraße 2 • 74821 Mosbach
Telefon: 06261 16015
Telefax: 06261 35715
Webseite
Beratungsschwerpunkte:
Existenzgründung im Handwerk, Finanzierung, Kostenrechnung.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (WINO)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (WINO)
Scheffelstraße 1 • 74821 Mosbach
Telefon: 06261 84-1371
Telefax: 06261 84-4755
Beratungsschwerpunkte:
Öffentliche Finanzierung, Regionalförderung im Landkreis, Behördliche Genehmigungsverfahren, Existenzgründerinnen.
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
N 7, 5 - 6 • 68161 Mannheim
Telefon: 0621 12987-0
Telefax: 0621 12987-52
Webseite
Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung
Haus der Wirtschaft
Willi-Bleichert-Str.19 • 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 18395
Telefax: 0711 2261076
Webseite
Beratungsschwerpunkte:
Technologieorientierte Förderprogramme des Landes, Kontaktvermittlung zu Experten bei technologischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen.
Agentur für Arbeit Buchen
Agentur für Arbeit Buchen
Oberer Marktplatz 1 • 74722 Buchen
Telefon: 06281 5203-0
Telefax: 06281 5203-19
Webseite
Beratungsschwerpunkte:
Existenzgründung nach Arbeitslosigkeit.
Förderprogramme
Der Wirtschaftsstandort Buchen - INNOVATIV & ZUKUNFTSORIENTIERT
Wirtschaftsförderung ist nach unserem Verständnis Dienstleistung für alle Betriebe, die in Buchen ansässig oder am Wirtschaftsstandort Buchen interessiert sind. Daher hat die Wirtschaftsförderung auch höchste Priorität. Wirtschaftsförderung ist in Buchen Chefsache: Ihr erster Ansprechpartner ist immer der Bürgermeister.
Wir beraten Sie gerne über geeignete öffentliche Zuschüsse und Darlehen und beschaffen Ihnen kompetente Hilfestellung, z. B. auch in allen Phasen der Genehmigungsverfahren, vor allem aber bei der Lösung baurechtlicher, einzelbetrieblicher oder ortsspezifischer Probleme. Genauso genießt auch die "Bestandspflege", die Betreuung und Unterstützung der bereits ansässigen Betriebe, traditionell einen sehr großen Stellenwert.
Der Wirtschaftsstandort Buchen (Odenwald) liegt im Gebiet der Regionalförderung des Landes Baden-Württemberg und bietet somit optimale Förderperspektiven für Unternehmen und Existenzgründer. Sie planen die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens - dann erhalten Sie Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen. Auch wenn Erweiterungsmaßnahmen für neue Arbeitsplätze sorgen, stehen Ihnen in Buchen finanzielle Hilfen von Land, Bund und EU zur Verfügung.
Grundlegende Umstellungs,- Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen sind am Wirtschaftsstandort Buchen (Odenwald) ebenfalls förderfähig. Für Existenzgründer stehen Zuschüsse und langfristige, zinsgünstige Festzinsdarlehen von Bund und Land zur Verfügung. Diese bieten den jungen Unternehmen Planungssicherheit für die Anlaufphase ihres selbständigen Vorhabens.
Der Wirtschaftsstandort Buchen (Odenwald) verfügt über ein hervorragendes Gewerbeflächenangebot zum geförderten Festpreis, z. B. für Betriebe des produzierenden Gewerbes, von 40,- €/m² (zzgl. 2,50 €/m² für den Klärwerksbeitrag). Auf Wunsch erhalten Sie eine zusätzliche Optionsfläche bis zur Größe des Gewerbegrundstücks, damit Sie bei einer Expansion Ihres Unternehmens über ausreichende Möglichkeiten verfügen und bereits heute entsprechend disponieren können. Nehmen Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit uns auf!
Entwicklungsprogramm LÄNDLICHER RAUM (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.
Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden.
Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Bei Investitionsvorhaben im gewerblichen Bereich bedeutet dies konkret, dass im Zuge der Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (Förderschwerpunkt „Arbeiten") bei erfolgreicher Antragstellung und Bewilligung eine Zuwendung in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens von der L-Bank gewährt wird.
Die Förderung beträgt hierbei 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken, maximal jedoch 200.000,-Euro.
Europäischer Sozialfond (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit über 65 Jahren erhöht er den Zugang zu Beschäftigungs- und Bildungschancen, bietet Qualifizierung, unterstützt die soziale Integration und ermöglicht es so, den Menschen in Deutschland und ganz Europa, ihre berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen. Auch unter schwierigen Umständen oder in einem zweiten Anlauf. Die Förderung erfolgt in Förderperioden, in denen die Voraussetzungen für die Förderung jeweils an die Lage auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden.
Erfreulicherweise stehen für die kommenden Jahre 2023 und 2024 wieder Fördermittel für Projekte zur Unterstützung für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen durch den ESF im Neckar-Odenwald-Kreis bereit. Im Rahmen der Kofinanzierung können Projektanträge mit bis zu 165.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Maßgeblich für die Entscheidung über die Förderung eines Projektes sind die Vorgaben der Arbeitsmarkstrategie des regionalen ESF-Arbeitskreises.
Die in der Arbeitsmarktstrategie formulierten regionalen Ziele der ESF-Förderung konzentrieren sich auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis des SGB II, aber auch auf junge Menschen, denen ein Schulabbruch droht und durch das schulische Regelsystem nicht (mehr) angesprochen werden können.
Durch mehr gesellschaftliche Teilhabe und eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit soll Armut gezielt bekämpft werden. Jeder soll die Chance bekommen seinen Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung zu verdienen. Die Projekte sollen zudem die Steigerung der sozialen Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, insbesondere von benachteiligten Gruppen, berücksichtigen. Die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union innerhalb der Projekte ist ebenfalls vorgesehen. Nähere Einzelheiten zu den Vorgaben finden sich auf der Internetseite unter www.esf.de.
Der Neckar-Odenwald-Kreis profitiert von der ESF-Förderung schon aktuell durch stattfindende Projekte. So werden z. B. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf an gewerblichen Schulen durch die Aktion „Neuer Start“ betreut. Das Unterstützungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf und bietet eine intensive individuelle sowie persönliche Begleitung, um eine berufliche Perspektive oder einen Arbeitsplatz zu finden. Auch im Projekt „Jobhaus“ wird Menschen geholfen, eine neue Perspektive am Arbeitsmarkt zu finden. Die Jobhäuser in Mosbach und Buchen verzeichneten im vergangenen Jahr trotz der Beeinträchtigungen durch pandemiebedingte Auflagen über 1.800 Besuche. Die Besucherinnen und Besucher fanden dort Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei der Arbeitssuche und auch Beratung bei individuellen Problemen. Als weiteres Angebot wird noch das Konzept „Arbeit inklusiv“ gefördert, welches sich an psychisch beeinträchtigte Menschen richtet und diesen bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben hilft.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil-)rechtsfähige Personengesellschaften. Die Anträge von Projektträgern müssen bis zum 30. Mai 2022 vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN bei der L-Bank. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die L-Bank unter Einbeziehung des regionalen ESF-Arbeitskreises. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderung eines Projekts ist nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Teilnehmern und einer Auslegung auf eine förderfähige Gesamtsumme von mindestens 30.000 Euro möglich. Ausführlichere Informationen finden sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.neckar-odenwald-kreis-de.
Fragen beantwortet Susanne Heering von der ESF-Geschäftsstelle telefonisch unter 06261/84-2400 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
LEADER
LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume.
LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de L’Économie Rurale“ = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Mit dem Programm LEADER werden eigenständige lokale Entwicklungsstrategien und innovative Projekte in ländlichen Gebieten unterstützt. Die Entwicklungsstrategie des Aktionsgebietes Neckar-Odenwald-Tauber lautet: „Zukunftsfähige ländliche Entwicklung mit LEADER“.
Anträge können jederzeit bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Stadt Buchen empfiehlt, das geplante Projekt frühzeitig vor Antragstellung mit der Geschäftsstelle und mit der Gemeindeverwaltung zu erörtern und berät und unterstützt Sie hierbei gerne.
Kontaktdaten:
Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V.
Obere Vorstadtstraße 19
74731 Walldürn
Telefon: 06281 / 5212-1398
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die L-Bank
Die L-Bank ist die Staatsbank von Baden-Württemberg.
Mit Förderprogrammen für Unternehmen, Wohnungsbau, Familien und Kommunen unterstützt sie die Menschen und die Wirtschaft im Land.
Die KfW Bankengruppe
Die KfW Bankengruppe gibt weltweit Impulse für Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie.
Als Förderbank, die im Eigentum von Bund und Ländern steht, unterstützt sie die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebens- und Wirtschaftsbedingungen etwa in den Bereichen Mittelstand, Existenzgründung, Umweltschutz, Wohnungswirtschaft, Infrastruktur, Bildungsförderung, Projekt- und Exportfinanzierung oder Entwicklungszusammenarbeit.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt als wettbewerbsneutrale Selbsthilfe-Einrichtung der gewerblichen Wirtschaft die Finanzierung sinnvoller unternehmerischer Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten.
Die Förderung erfolgt durch Übernahme von Bürgschaften gegenüber einer Hausbank.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg ist eine öffentlich geförderte Beteiligungsgesellschaft.
Ihre Aufgabe ist die Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Existenzgründungen und mittelständischen Unternehmen, um die Grundlage für eine solide Unternehmensentwicklung und weiteres Wachstum zu schaffen.