Die Stadt Buchen gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Amtsgänge bequem von zu Hause aus zu planen.
Die angebotenen Formulare können Sie zu Hause (größtenteils gleich auf dem Bildschirm) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann der zuständigen Dienststelle per Post schicken oder dort abgeben. Hier finden Sie alle gängigen Formulare in ausdruckbarer Qualität. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann jedoch nicht in allen Fällen auf Ihre rechtsverbindliche Unterschrift bzw. auf Ihr persönliches Erscheinen verzichtet werden.
Bürgerservice des Landes Baden-Württemberg im Internet
Das Verwaltungsportal vom Land Baden-Württemberg und der Kommunen.
Mit Lebenslagen, Verfahrensbeschreibungen, Behördenwegweiser und Formularen/Online-Diensten. Service-BW ist Ihr Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen. Sie können Ihren Behördengang damit rund um die Uhr bequem vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen:
Verwaltungsdurchklick
Was ist bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zu beachten? Wo bekommt man den regionalen Handwerkerparkausweis? Wer genehmigt eine Veranstaltung im öffentlichen Raum? Welche Dokumente sind erforderlich, um ein neues Auto anzumelden?
Kommen derlei Fragen auf, so beginnt nicht selten die zeitraubende Suche nach den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern.
Das regionale Portal verwaltungsdurchklick.de schafft Abhilfe. Unter dem Motto „Der Durchklick zum Durchblick“ finden Bürger und Unternehmen aus Nordbaden, Südhessen und der Pfalz mit wenigen Klicks die für sie relevanten Informationen über Verfahrensabläufe und die richtige Anlaufstelle im Amt. Die Suche an unterschiedlichen Stellen entfällt, weil das länderübergreifende Portal einen zentralen Zugang zu den Verwaltungsinformationen in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) bietet.
Eine in der MRN durchgeführte Bedarfsanalyse hatte gezeigt, dass sich die Wirtschaft mehr für sie relevante Verwaltungsinformationen im Internet wünscht. Deshalb liegt der Schwerpunkt des Angebots auf Informationen für die Wirtschaft. Hierzu wurde das bei den Bürgerservices bewährte Lebenslagen-Konzept erstmals auf Fragestellungen der Unternehmen übertragen. Da kommunale Internetangebote derzeit nur wenige Informationen bereithalten, die im unternehmerischen Alltag eine Rolle spielen, liegt der innovative Mehrwert des Projekts in der Erstellung der Unternehmenslagen. Zusätzlich sind die acht wichtigsten Lebenslagen für Bürger beschrieben. Das Portal wird gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Verwaltung kontinuierlich weiter ausgebaut.
Anträge, Formulare & Informationen
Bauen
Für die baurechtlichen Verfahren gibt es landeseinheitliche Vordrucke.
Alle Informationen und Antragsvordrucke der Landesbauordnung erhalten Sie auf dem Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg.
Antrag-Anschluss-Grundstuecksentwaesserung.pdf
Hinweise-zur-gesplitteten-Abwassergebühr.pdf
Gewerberecht
Bei Verwendung der folgenden Vordrucke zur An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebes bei der Stadt Buchen bitten wir Sie, nach Ausfüllen des PDF-Vordrucks diesen auszudrucken, im Original zu unterschreiben und mit der Gebühr von 17,- € dem Gewerbeamt der Stadt Buchen zukommen zu lassen.
Seit einiger Zeit gibt es auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Gewerbeanmeldung 1-fach mit Unterrichtung
Gewerbeummeldung 1-fach mit Unterrichtung
Landesfamilienpass
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Meldewesen
Seit einiger Zeit gibt es auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.
Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Mitteilung Wechsel Hauptwohnung
Meldeschein Anmeldung § 23 Abs. 1 BMG
Standesamt
Bestellung von Personenstandsurkunden für Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden und Abschriften aus dem Familienbuch