Blühende Bäume in Buchen

Zentrale Kita-Vormerkung

Seit dem 01.01.2018 bietet die Stadt Buchen (Odenwald) einen neuen, familienfreundlichen Service an: Eltern können ihre Betreuungswünsche über ein Internetportal online mitteilen.

Diese "Zentrale Kita-Vormerkung" wird gemeinsamen von den kirchlichen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Buchen und den Stadtteilen unterstützt. Sie können Ihr Kind über den Link zur Kitaplatz-Vormerkung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in einer Krippe vormerken. Sollten Sie keine Möglichkeit haben Ihre Vormerkung über das Internet vorzunehmen, können Sie Ihre Vormerkung auch persönlich im Rathaus Buchen vornehmen. In diesem Fall bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06281 31-123.

In der Stadt Buchen (Odenwald) und ihren Stadtteilen gibt es insgesamt zwölf kirchliche Kindertageseinrichtungen. Diese Einrichtungen werden um Angebote der Kindertagespflege (TigeR) ergänzt. Das angebotene pädagogische Angebot ist sehr vielfältig.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Betreuungsbedarf für Krippenplätze mindestens 13 Monate und für Kindergartenplätze mindestens 7 Monate im Voraus vor dem gewünschten Betreuungsbeginn vorzumerken. Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Familien, die nach der Anmeldezeit zuziehen, bitten wir, ihren Bedarf unverzüglich anzumelden.

Wir bitten Sie, sich vor der Meldung Ihres Betreuungsbedarfes über die speziellen Angebote und Betreuungszeiten der einzelnen Kindertagesstätten zu informieren.

Nähere Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf der Übersicht der Kindertageseinrichtungen und Kindergärten sowie auf den Internetseiten der Einrichtungsträger:

Flyer Zentrale Kita-Vormerkung als PDF downloaden

Zentrale Kita-Vormerkung

Hier gelangen Sie zur Kitaplatz-Vormerkung

Weitere Informationen

So funktioniert die Zentrale Vormerkung
  • Nachdem Sie sich über die Betreuungsangebote für Krippen- und Kindergartenplätze in Buchen und den Stadtteilen informiert haben, können Sie sich über das Vormerkportal registrieren. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. In der E-Mail wird Ihnen ein Link mitgeteilt, den Sie bestätigen müssen. Nach der Bestätigung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort anmelden und Ihre Vormerkung vornehmen in dem Sie alle notwendigen Angaben eintragen.
  • Wir empfehlen Ihnen, mehrere Einrichtungen auszuwählen. Sie können bis zu drei Kindertageseinrichtungen auswählen, bei denen Sie sich vormerken lassen möchten.
  • Bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen und erteilen Sie ggf. Ihr Einverständnis, dass die Vormerkung alternativ an andere Kindertagesstätten weitergegeben werden kann, falls in den Wunsch-Einrichtungen kein Platz vorgemerkt werden kann.
  • Speichern Sie den Fragebogen ab, damit ist Ihre Vormerkung registriert und kann bearbeitet werden.
  • Drucken Sie sich die Daten aus.
  • Die Kindertageseinrichtungen vergeben die Betreuungsplätze selbst. Von dort erhalten Sie eine Zusage, sofern ein Platz frei ist. Wenn Sie den zugesagten Platz annehmen möchten, müssen Sie dies der Einrichtung innerhalb einer Woche bestätigen.
  • Nach Ihrer Bestätigung teilt Ihnen die Kindertageseinrichtung einen Termin für ein Aufnahmegespräch und die Anmeldung mit.
  • Sollte in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen kein Platz zur Verfügung stehen, setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung – Fachdienst Kindergärten und Schulen – in Verbindung und besprechen die weiteren Betreuungsmöglichkeiten.

Sie können mit Ihren Benutzerdaten jederzeit auf Ihre Vormerkung zugreifen und Ihre Daten bei Bedarf ändern. Ihre Vormerkung bleibt so lange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen wurde.

Falls Sie einen Ganztagesplatz benötigen, bitten wir Sie, wenn beide Eltern berufstätig sind, Bescheinigungen beider Arbeitgeber einzureichen. Senden Sie die Bescheinigungen für einen Krippenplatz spätestens 13 Monate und die Bescheinigungen für einen Kindergartenplatz spätestens 7 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin an die Adresse der Einrichtung, in der Sie vorgemerkt wurden oder geben sie persönlich dort ab. Bitte beachten Sie, dass Ihre Vormerkung für einen Ganztagesplatz erlischt, wenn die Bescheinigungen nicht fristgerecht bei den Einrichtungen eingehen.

Formular Bescheinigung Berufstätigkeit.pdf 102.92 KB

Die Entscheidung über die Zusage eines Krippenplatzes wird 12 Monate und die Zusage eines Kindergartenplatzes 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum getroffen. Erfolgen Vormerkungen unterjährig (z.B. bei Umzug), werden diese baldmöglichst bearbeitet.
Zusagen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Zusage bestätigt werden, sonst verfällt die  Zusage für diesen Platz.

Wie erfolgt die Platzvergabe?

Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen selbst. Sofern mehr Anmeldungen vorliegen als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Platzvergabe in allen Einrichtungen nach folgenden einheitlichen Kriterien:

  • Vorrangige Aufnahme von Kindern aus Buchen und den Stadtteilen
  • Kinder, die von der Kleinkindgruppe (U3) in den Kindergartenbereich (Ü3) wechseln
  • Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung
  • Soziale Aspekte
  • Erwerbstätigkeit und Ausbildung
  • Alter des Kindes

Die Träger behalten sich vor, in begründeten Fällen von den Vergabekriterien abzuweichen.

Bitte beachten Sie
  • Die Vormerkung ist frühestens 1 1/2 Jahre vor dem gewünschten Aufnahmedatum Ihres/r Kindes/r in einer Kindertageseinrichtung möglich.
  • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden. Sie können bei der Vormerkung maximal drei Wunsch-Einrichtungen angeben.
  • Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden (eine Registrierung/Anmeldung als Eltern genügt; Sie können über den Button „weitere Vormerkung“ Ihre Kinder anlegen).
  • Zusagen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Zusage bestätigt werden, sonst verfällt die Zusage für diesen Platz.
  • Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit der Einrichtungsleitung für ein Aufnahmegespräch und die Anmeldung.
  • Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen nach gemeinsam festgelegten trägerübergreifenden Kriterien

Krippenplätze

  • Vormerkungen für das nächste Kindergartenjahr müssen bis 31. Juli des Vorjahres vorgenommen werden.
  • Bescheinigungen für Ganztagesplätze müssen bis zum 31. Juli des Vorjahres vorliegen.
  • Die Entscheidung über die Zusage eines Krippenplatzes wird 12 Monate vor der geplanten Aufnahme getroffen.

Kindergartenplätze

  • Vormerkungen für das nächste Kindergartenjahr müssen bis 31. Januar des jeweiligen Jahres vorgenommen werden.
  • Bescheinigungen für Ganztagesplätze müssen bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres vorliegen.
  • Die Entscheidung über die Zusage eines Kindergartenplatzes wird 6 Monate vor der geplanten Aufnahme getroffen.

Sollten Sie Fragen zur „Zentralen Vormerkung“ haben oder falls Sie keine Möglichkeit haben das Internet für Ihre Vormerkung zu nutzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadt Buchen – Fachdienst 2.2 Kindergärten und Schulen - auf: 

Stadt Buchen (Odenwald)
Fachdienst 2.2 – Kindergärten und Schulen
Wimpinaplatz 3
74722 Buchen (Odenwald)
Tel. 06281 31-123
Fax 06281 31-151
E-Mail: Kita.Vormerkung@buchen.de