Bekanntmachung über die vorzeitige Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "XII - Dilläcker/Hettinger Tal", Gemarkung Buchen nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 6. Oktober 2014 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „XII – Dilläcker/Hettinger Tal“, Gemarkung Buchen beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Aufstellung ist es u. a., einer unkontrollierten Entwicklung im Bereich von großflächigen, aber auch sonstigen Einzelhandelsbetrieben wirksam entgegenzusteuern. Die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes werden so konzipiert, dass der vorhandene städtebauliche Bestand und dabei insbesondere die vorhandene Art der baulichen Nutzung im Wesentlichen erhalten bleibt.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidender Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten.
Aus diesem Grund findet am Mittwoch, 05.10.2016 um 18.00 Uhr im Alten Rathaus Buchen eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Planung wird von den Verantwortlichen erläutert und es besteht die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern und Fragestellungen näher zu erörtern. Die Stadt Buchen darf zu dieser Veranstaltung herzlich einladen.