Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbands IGO für das Rechnungsjahr 2016
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbands IGO für das Rechnungsjahr 2016
Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):
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Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbands IGO für das Rechnungsjahr 2016
Wahlbekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Öffentliche Bekanntmachung der Städte Buchen (Odenwald) und Walldürn
Öffentliche Bekanntmachung über Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2017 den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker“, Gemarkung Götzingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 5. Oktober 2017 das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 gem. § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2016
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 30.6. – 28.7.2017
Das Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiet „Seckachtal und Schefflenzer Wald“ ist Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird für dieses Gebiet ein Managementplan (MaP) erstellt. Anfang Mai 2017 wurde der Entwurf des MaP in einem Gremium aus Interessenvertretern der Gemeinden, der Verbände und der Behörden vorgestellt und diskutiert. Der Entwurf liegt nun vom 30. Juni - 28. Juli 2017 zur Einsicht öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Interessenvertreter werden gebeten, Vorschläge oder Anregungen in Form einer Stellungnahme abzugeben.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Aufstellung des Bebauungsplans „Im Eichelberg III“, Gemarkung Unterneudorf nach § 13 b BauGB
Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa.
Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring).