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Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):

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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“

Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) einschließlich örtlicher Bauvorschriften, Gemarkung Buchen

I.    Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "XII-Dilläcker/Hettinger Tal", Gemarkung Buchen am 03. April 2017 als Satzung beschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt gemäß § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 16.01.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB der Änderung des Bebauungsplans „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt zugestimmt. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.

1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung - 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.Juli 2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beraten, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“

Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2016 den Planentwurf zum Bebauungsplan „XII – Dilläcker / Hettinger Tal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Klimaschutz bei der Stadt Buchen III

Die Stadt Buchen stellte im März 2016 den Antrag zur Erneuerung der Innenbeleuchtung in der Meister – Eckehart  - Schule in LED Technik beim Bundesminsterium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Durch diese Maßnahme lassen sich mindestens 50 % des Co² Ausstoßes einsparen. Dabei beträgt die Förderquote 30%. Ideale Voraussetzungen also für den Einbau von förderfähiger LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innenbeleuchtung.

Bekanntmachung Haushaltssatzung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2016 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG :Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Rinschheimer Straße, Kalteneck und Oberhölzle“, Gemarkung Hettingen

Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 07.09.2015 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Rinschheimer Straße, Kalteneck und Oberhölzle“, Gemarkung Hettingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie bitte die Tierseuchenkasse an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Vierter Projektaufruf im LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. Die LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. ruft unter dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“ zur vierten Projekteinreichung auf: Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten des öffentlichen und privaten Bereichs bis 3. April 2017 gestellt werden.

Öffentliche Bekanntmachung über Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes

Die Städte Buchen und Walldürn machen auf folgende Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aufmerksam:

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