Zur erfolgreichen Bewältigung der Energiewende müssen die Erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenkraft ausgebaut werden. In Buchen können neben Solaranlagen auf Dächern und Windkraftanlagen auch Freiflächenphotovoltaikanlagen ihren Beitrag dazu leisten.
Die Stadt Buchen steht dem Thema Freiflächenphotovoltaik offen gegenüber und möchte eine kontrollierte Realisierung dieser Anlagen ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat der Stadt Buchen in der Gemeinderatssitzung am 04.07.2022 mit der aktuellen Thematik auseinandergesetzt und einen Kriterienkatalog beschlossen, welcher eine geregelte Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglichen soll.
Bis zum 31.10.2022 bietet die Stadt Buchen nun sämtlichen Interessenten die Möglichkeit, sich für die Errichtung und Betrieb einer solchen Anlage und damit verbunden der Aufstellung eines Bebauungsplans zu bewerben. Zur näheren Information ist der Kriterienkatalog mit konkreten Ausführungen über die diesbezüglich einzureichenden Unterlagen ist unten stehend einsehbar.
Des Weiteren stehen die gesamten Unterlagen und Informationen im Stadtbauamt, Am Haag 11, 74722 Buchen (Odenwald), der Stadt Buchen in schriftlicher Form öffentlich zur Einsichtnahme bereit.
Zulässigkeit von Freiflächenphotovoltaikanlagen - die Kriterien
Zulässigkeit von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FF-PV) im Bereich der Stadt Buchen388.34 KB
Interessensbekundung
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Interessensbekundung handelt! Zusätzlich zur Interessensbekundung muss ein schriftlicher Antrag bis zum 31. Oktober 2022 bei der Stadt Buchen eingereicht werden!