Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Die vom Gemeinderat der Stadt Buchen (Odenwald) in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.04.2018 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 liegt in der Zeit vom 23.04.2018 bis einschließlich 30.04.2018 beim Bürgermeisteramt der Stadt Buchen (Odenwald), Wimpinaplatz 3, Zimmer 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt der Stadt Buchen (Odenwald) mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Buchen, 17. April 2018
B u r g e r, Bürgermeister