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Baugenehmigung beantragen

Voraussetzungen

  • genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
  • dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen elektronisch in Textform bei der Baurechtsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) einreichen. Die Stadt Buchen erhält den Bauantrag gleichzeitig.

Soll eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Einwendungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung oder sonstiger Bekanntgabe der Benachrichtigung bei der Gemeinde elektronisch in Textform oder zur Niederschrift vorzubringen.

Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist z.B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat.

Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung.

Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.

Zum 01.07.2024 ist eine Antragstellung nur noch über die Online-Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW möglich. Damit wird die bisherige elektronische Antragstellung über "www.service-bw.de" abgelöst. Bauanträge in Papierform oder per Mail werden nicht entgegen genommen. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis:

https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Verwaltung/Fachbereich+2+_+Umwelt_+Landentwicklung+und+Ordnungswesen/Bauen/Baurecht.html

Folgende Leistungen können über ViBa-BW beantragt werden:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Leistung
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO BW
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57  Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

 

>>> Zum Online-Antrag

 

Ansprechpartner:

Fachdienst Baurecht und Stadtsanierung:

Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
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