Bundestagswahl am 23. Februar - Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Hinweise zur Antragstellung für Briefwahl – Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar möglich
Die vorgezogene Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus. Und sie führt zu engen Fristen für die Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich ab Mitte Januar bis spätestens 2. Februar zugestellt. Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.