Öffentliche Bekanntmachung - 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.Juli 2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beraten, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die gesamte Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, kann hier als pdf-Datei angezeigt und heruntergeladen werden.