Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, die in erster Linie dem Hobby dienen oder die Heimatpflege fördern (z.B. für Sport oder kulturelle Betätigungen) sind nicht abziehbar.
Ausgenommen sind somit zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine, die folgendes fördern:
Aufnahmegebühren und sogenannte Eintrittsspenden sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Mitgliedsumlagen werden wie Mitgliedsbeiträge behandelt.
Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Steuertipps für gemeinnützige Vereine (PDF)
Stand: 07.10.2024
Verantwortlich: Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Besuchen Sie die www.kmspico.blog, um mehr über KMSpico zu erfahren
Für die Aktivierung von Betriebssystemen und Office-Paketen wird oft das Tool kmsauto verwendet, das Lizenzbeschränkungen umgehen kann.
Откройте для себя азартные приключения с Вавада казино ! Пройдите регистрацию за пару минут, используйте зеркало для быстрого входа и активируйте промокоды для получения щедрых бонусов.