Wenn Sie ein Mofa oder ein Elektrofahrrad (E-Bike, Pedelec) fahren wollen, müssen Sie bei der Führerscheinpflicht unterscheiden:
Hinweis: Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind oder einen Führerschein besitzen, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung.
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023