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Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.
Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Wimpinaplatz 3
74722 Buchen
Tel.: 06281 31-0
Fax: 06281 31-151
stadt@buchen.de
Bankverbindungen:
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Die Stadt Buchen (Odenwald) mit ihren 14 Stadtteilen
liegt im Norden Baden-Württembergs und ist
Teil des Neckar-Odenwald-Kreises.
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