Das EU-Assoziationsrecht gewährt türkischen Staatsangehörigen besondere, an den EU-Freizügigkeitsrechten orientierte Rechte.
Sie müssen für ihr Aufenthaltsrecht keinen Antrag stellen, sondern bekommen es automatisch, wenn sie die Voraussetzungen des Beschlusses des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 erfüllen.
Dies beinhaltet beispielsweise die Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung in einem EU-Mitgliedstaat.
Türkische Staatsangehörige müssen ihr Aufenthaltsrecht aber durch die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, die bei der Ausländerbehörde zu beantragen ist. Ein Verstoß gegen diese Nachweispflicht kann zu einem Bußgeld führen.
Bereits während des Antragsverfahrens halten sie sich rechtmäßig in Deutschland auf.
Im Antragsverfahren wird nur festgestellt, ob das Assoziationsrecht (noch) besteht.
Hinweis: Für sie gelten bei der Einreise die allgemeinen Bestimmungen, die für Drittstaatsangehörige gelten. Für die erstmalige Einreise und die daran anschließende erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen türkische Staatsangehörige daher ein nationales Visum, da das Assoziationsabkommen kein Zugangsrecht zum Bundesgebiet enthält.
Stand: 05.07.2021
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Besuchen Sie die www.kmspico.blog, um mehr über KMSpico zu erfahren
Für die Aktivierung von Betriebssystemen und Office-Paketen wird oft das Tool kmsauto verwendet, das Lizenzbeschränkungen umgehen kann.
Откройте для себя азартные приключения с Вавада казино ! Пройдите регистрацию за пару минут, используйте зеркало для быстрого входа и активируйте промокоды для получения щедрых бонусов.