Unter dem Begriff "Bedarfsggenstände" sind die folgenden Produktgruppen zusammengefasst:
Aufgrund des Kontaktes mit Lebensmitteln, dem menschlichen Körper oder der Raumluft unterliegen auch Bedarfsgegenstände einer strengen Überwachung. Sie müssen bei üblicher Verwendung gesundheitlich unbedenklich sein.
Gegenstände mit Lebensmittelkontakt dürfen keine Stoffe an das Lebensmittel abgeben, die gesundheitsgefährdend sind oder dessen Geruch oder Geschmack verändern.
Auch für Bedarfsgegenstände gelten Kennzeichnungspflichten, wie beispielsweise:
Folgende Punkte sollten Sie bei der Anwendung von Bedarfsgegenständen beachten:
Stand: 21.06.2023
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg