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Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Fahrgastbeförderung - Erlaubnis beantragen
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023
Wimpinaplatz 3
74722 Buchen
Tel.: 06281 31-0
Fax: 06281 31-151
stadt@buchen.de
Bankverbindungen:
Sparkasse-Neckartal-Odenwald | IBAN: DE41 6745 0048 0007 0200 27 | BIC: SOLADES1MOS
Volksbank Franken eG | IBAN: DE50 6746 1424 0001 0801 05 | BIC: GENODE61BUC
Die Stadt Buchen (Odenwald) mit ihren 14 Stadtteilen
liegt im Norden Baden-Württembergs und ist
Teil des Neckar-Odenwald-Kreises.
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