Pflegebedürftige können das Pflegegeld, das sie von der Pflegekasse ausgezahlt bekommen, an Sie weitergeben. Dies stellt keine gehaltsähnliche Zahlung dar. Es ist als Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand gedacht.
Daneben können Sie sich freistellen lassen:
11.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg