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Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:
Führerschein
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.
Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:
Strafmündigkeit
Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.
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