Hinweise zur Antragstellung für Briefwahl – Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar möglich
Die vorgezogene Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus. Und sie führt zu engen Fristen für die Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich ab Mitte Januar bis spätestens 2. Februar zugestellt. Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.
Die Wahlbenachrichtigung ist Voraussetzung für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Diese Unterlagen können persönlich im Bürgerbüro unter Vorlage des Vordrucks aus der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Aufgrund der kurzen Frist und der nicht unerheblichen Postlaufzeiten kann das sinnvoll sein.
Die Beantragung geht ebenso online über ein Erfassungsformular auf der Homepage der Stadt Buchen (hierzu werden Daten benötigt, die die Wahlbenachrichtigung enthält) oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Dieser QR-Code führt zur Online-Eingabemaske wie auch der link auf der Seite www.buchen.de.
Auch ein schriftlicher Antrag mit dem Rücksendeformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder eine formlose Beantragung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist möglich. In diesem Fall sind die persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) anzugeben.
Grundsätzlich ist unbedingt zu beachten, dass die vorgezogene Bundestagswahl zu verkürzten Fristen führt. Erst nach Lieferung der Stimmzettel, die voraussichtlich im Laufe der ersten Februarwoche im Rathaus eintreffen werden, können Briefwahlunterlagen versendet bzw. ausgegeben werden. Das wird vermutlich ab 10. Februar der Fall sein. Für den Postversand der Briefwahlunterlagen bleibt also nur eine relativ kurze Zeitspanne. Die Stadtverwaltung richtet sich darauf ein – dennoch besteht das Risiko, dass die Wähler die Unterlagen erst wenige Tage vor dem Wahltag im Briefkasten haben, wenn der Postweg gewählt wird. Die Postlaufzeiten sind natürlich auch beim Rückversand zu beachten. Wer seine Briefwahlunterlagen z.B. wegen einer Urlaubsreise dringend zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, sollte die Unterlagen, wie oben bereits erwähnt, auf jeden Fall nach dem 10. Februar direkt im Bürgerbüro beantragen. Dort besteht auch die Möglichkeit, den Stimmzettel gleich vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und abzugeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren erteilt das Bürgerbüro, Telefon 06281/31-103, gerne weitere Auskünfte.
Beantragung Briefwahlunterlagen
Sie können Ihren Wahlscheinantrag hier erfassen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Informationen der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de/
Informationen für Deutsche im Ausland: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Informationen der Landeswahlleiterin: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/bundestagswahl-2025