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Wahlaufruf von Landrat Dr. Achim Brötel zu den Europa- und Kommunalwahlen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 9. Juni sind Sie zur Direktwahl des zehnten Europäischen Parlaments aufgerufen. Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Viele politische Entscheidungen fallen in den Gremien in Brüssel oder Straßburg. So gehen über zwei Drittel aller Gesetze in Deutschland unmittelbar oder mittelbar auf Entscheidungen der EU zurück. Europa bestimmt also in hohem Maße unseren Alltag. Auf Ihre Stimme bei der Europawahl kommt es daher an!

Gleichzeitig bietet der Wahltag durch die Wahlen der Ortschafts- und Gemeinderäte sowie des Kreistags die Möglichkeit, über zukünftige Entwicklungen direkt vor Ort mitzubestimmen. Sowohl bei den Kommunalwahlen als auch erstmals bei der Europawahl dürfen bereits junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr wählen. Im Neckar-Odenwald-Kreis sind somit beeindruckende 115.000 Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt. Als Landrat und Kreiswahlleiter appelliere ich deshalb an diese Bürgerinnen und Bürger, Ihr Wahlrecht auch auszuüben. Denn die Möglichkeit, frei und unabhängig wählen zu können, ist ein hohes Gut, um das in vielen Ländern – gerade auch ganz aktuell – erbittert gestritten und gekämpft wird. Nutzen Sie dieses demokratische Grundrecht! Und wenn Sie am Wahltag nicht persönlich wählen gehen können oder im Urlaub sein sollten, machen Sie bitte von Ihrem Briefwahlrecht Gebrauch. Auf welchem Weg auch immer: Für unsere Demokratie sollte jeder bereit sein, ein wenig Zeit zu investieren. Mit Ihrer Stimme stellen Sie die Weichen für wichtige Zukunftsentscheidungen in Europa und vor Ort.

Die Ergebnisse der Europawahl im Neckar-Odenwald-Kreis können Sie noch am Wahlabend unter www.neckar-odenwald-kreis.de abrufen. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden dann am darauffolgenden Montag nach und nach auf der Webseite des Kreises beziehungsweise der einzelnen Kommunen veröffentlicht.

Ihr

Dr. Achim Brötel

Landrat

 

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Für Info-Kasten: Informationen und Tipps zur Wahl des Kreistags

42 Kreistagsmitglieder sind zu wählen – Nur Bewerberinnen und Bewerber, die auf dem Stimmzettel stehen, sind wählbar

Am 9. Juni sind bei der Wahl des Kreistags in sieben Wahlkreisen 42 Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen. Durch den sogenannten Verhältnisausgleich kann sich die Mitgliederzahl aber auch noch erhöhen. Die CDU, Freie Wähler Kreisverband Neckar-Odenwald, SPD, GRÜNE, AfD und FDP haben in allen Wahlkreisen gültige Wahlvorschläge eingereicht. Die Namen der Bewerber wurden bereits am 16. April auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekanntgemacht.

 

Jeder Wählerin und jedem Wähler geht rechtzeitig vor der Wahl ein hellgrüner Stimmzettel zu, der sich aus den Einzelstimmzetteln der jeweiligen Wahlvorschläge zusammensetzt. Der Vordruck im Ganzen ist perforiert, so dass jeder einzelne amtliche Stimmzettel abgetrennt werden kann.

Die Wahl erfolgt grundsätzlich persönlich im Wahllokal oder durch Briefwahl (Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 7. Juni, 18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt beantragt werden). Schreib- oder leseunkundige Wähler bzw. Personen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, dürfen sich einer Vertrauensperson zur Stimmabgabe bedienen.

Jeder Wahlberechtigte darf höchstens so viele Stimmen vergeben, wie im jeweiligen Wahlkreis Kreisräte zu wählen sind: In den Wahlkreisen 1 (Hardheim, Höpfingen, Walldürn), 3 (Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Seckach) und 5 (Binau, Fahrenbach, Limbach, Mudau, Neckargerach, Waldbrunn, Zwingenberg) sind je sechs, in den Wahlkreisen 2 (Buchen) und 4 (Billigheim, Elztal, Schefflenz) je fünf und in den Wahlkreisen 6 (Aglasterhausen, Haßmersheim, Hüffenhardt, Neunkirchen, Obrigheim, Schwarzach) und 7 (Mosbach, Neckarzimmern) sind je sieben Mitglieder des Kreistags zu wählen – dementsprechend viele Stimmen dürfen also auch vergeben werden. Diese maximale Stimmenzahl darf in keinem Fall überschritten werden. Wer zu viele Stimmen vergibt, macht seinen Stimmzettel ungültig.

Zu beachten ist, dass nur Bewerber, die in einem der Stimmzettel namentlich aufgeführt sind, gewählt werden können. Der Wähler kann entscheiden, ob er einen Einzelstimmzettel, also nur eine Partei oder Wählervereinigung, abgeben möchte oder auch mehrere. Kreuzt man das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen eines Bewerbers an oder trägt man die Zahl 1 ein, erhält dieser Bewerber eine Stimme; möchte man ihm zwei oder drei Stimmen geben, trägt man die Zahl 2 oder 3 ein. Dieses Verfahren wird Kumulieren genannt.

Bewerber, deren vorgedruckte Namen nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind, erhalten keine Stimme. Es genügt deshalb auch nicht, die Namen der Bewerber, die man nicht wählen will, einfach durchzustreichen. Will man mit nur einem Stimmzettel wählen, aber auch Bewerbern aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben, kann man deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels eintragen, den man für die Stimmabgabe verwendet. Dies nennt man Panaschieren. Hierdurch erhält der Bewerber eine Stimme, man kann ihm durch entsprechende Kennzeichnung aber auch zwei oder drei Stimmen geben. Die Stimmen, die dieser Bewerber erhält, werden bei der Sitzverteilung jeweils dem Wahlvorschlag zugerechnet, aus dem er übernommen worden ist.      

Eine weitere Besonderheit: Man kann einen der Stimmzettel ganz ohne Kennzeichnung abgeben. Dann erhalten so viele auf diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber in der Reihenfolge von oben eine Stimme, wie in diesem Wahlkreis Mitglieder des Kreistags zu wählen sind. Dasselbe gilt, wenn man den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnet.

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