Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt - Bürgerbüro erteilt Auskunft
Die Europawahl und die Kommunalwahlen am 9. Juni werfen ihre Schatten voraus. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai zugestellt. Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.
Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung kann, falls das gewünscht oder notwendig ist, ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierzu kann der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können auch mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronischer Form über ein Erfassungsformular auf der Homepage der Stadt Buchen (https://www.buchen.de/wahlen-2024) beantragt werden. Hierzu werden die Daten auf der Wahlbenachrichtigung benötigt. Alternativ ist der Wahlscheinantrag auch mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung aufrufbar. Auch eine formlose Beantragung per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist möglich. In diesem Fall sind die persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mitzuteilen. Bei Fragen zum Antragsverfahren erteilt das Bürgerbüro, Telefon 06281/31-105, weitere Auskünfte.
Unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung können die Briefwahlunterlagen aller Voraussicht nach frühestens um den 13. Mai 2024 versandt werden.
Aber auch diejenigen, die am Wahlsonntag klassisch im Wahllokal wählen wollen, erhalten rechtzeitig vor der Wahl die Stimmzettel für die kommunalen Wahlen per Post zugestellt. Die Wahlberechtigten können damit ihre Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und ggf. Ortschaftsratswahl in aller Ruhe zuhause ausfüllen und sie am Wahltag ins jeweilige Wahllokal mitbringen.