Buchen. Schöffen nehmen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Amtsgericht und Landgericht teil. Gesucht werden auch in Buchen Frauen und Männer, die sich für dieses verantwortungsvolle Amt bewerben möchten.
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat das Vorschlagsrecht für Schöffen. Die Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises vorgeschlagen; das Bürgermeisteramt benennt hierzu Personen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Buchen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. „das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer Interesse hat, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt auszuüben, kann sich bei der Stadtverwaltung Buchen bewerben. Dort kann unter Tel. 06281/31-106 ein entsprechender Bewerbungsbogen angefordert werden. Dieser Bogen steht auch online auf der Homepage der Stadt Buchen www.buchen.de zur Verfügung. Geschickt werden sollte der ausgefüllte Bogen an die Stadtverwaltung Buchen, Fachbereich 1, Wimpinaplatz 3, 74722 Buchen oder per Mail an die auf dem Formular angegebene Mail-Adresse. Anmeldeschluss für Interessenten ist der 17. März 2023.
Hier gehts zum Bewerbungsformular: Bewerbungsformular.pdf
Weitere Infos erhalten Sie im Leitfaden für Schöffen: des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg:
https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E527708492/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/Sch%C3%B6ffenwahl/Leitfaden%20f%C3%BCr%20Sch%C3%B6ffen%202022.pdf