Neckar-Odenwald-Kreis. Aufgrund der Niedrigwasserlage hat das Landratsamt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern ab 15. August bis einschließlich 30. September 2022 beschränkt. Dies bezieht sich auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mit Hilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das Verbot betrifft auch solche Wasserentnahmeerlaubnisse, die entsprechende Einschränkungen enthalten.
Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen in geringen Mengen mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern durch Privatpersonen. Regnet es aber weiterhin nicht oder nicht ergiebig genug, müssen weitere Maßnahmen erlassen werden. Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer sowie einen sparsamen Umgang mit der Ressource durch die Bevölkerung. Unerlaubte Wasserentnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes unter der Rubrik Kreisrecht/Bekanntmachungen eingesehen werden.