Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt – Hinweise zur Antragstellung für Briefwahl
Die Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus: Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens 5. September zugestellt. Wer bis dahin keine entsprechende Post bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend im Bürgerbüro der Stadt Buchen melden.
Zur Beantragung von einem Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ist der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können auch in elektronischer Form über ein Erfassungsformular auf der Homepage der Stadt Buchen beantragt werden. Hierzu werden die Daten auf der Wahlbenachrichtigung benötigt. Über einen Link auf der Startseite gelangt man in die Wahlrubrik. Alternativ ist der Wahlscheinantrag auch mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung aufrufbar.
Auch eine formlose Beantragung per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist möglich. In diesem Fall sind die persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mitzuteilen.
Aufgrund der Corona-Pandemie soll eine persönliche Antragstellung nur in dringenden Fällen erfolgen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren erteilt das Bürgerbüro, Telefon 06281/31-105, gerne weitere Auskünfte.