Immer neue Anpassungen abhängig von Ländergrenzen und Inzidenzzahlen machen es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Was ist laut neuester Corona Verordnung erlaubt, was ist verboten?
Zumindest bezüglich der städtischen Bücherei ist die Handhabung klar: zusätzlich zur bisher und auch weiterhin praktizierten „click and collect“-Variante, bei der Leserinnen und Leser telefonisch Bücher und andere Medien bestellt und zu einem vereinbarten Termin abgeholt haben, können sie jetzt wieder direkt in die Bücherei gehen und sich selbst die Wunschmedien zusammen stellen. Allerdings auch nur zu vorab vereinbarten Terminen, die verhindern, dass sich zu viele Menschen auf zu wenig Raum begegnen. Vereinbart werden können diese Termine telefonisch oder - ganz neu - auch via WhatsApp unter der Nummer 06281 556341 zu den eigentlich üblichen Öffnungszeiten (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 18 Uhr und Freitag 10 bis 13 Uhr).
Bei der städtischen Musikschule gestaltet sich die Praxis schon schwieriger: Präsenzunterricht ist nach drei Monaten Online-Unterricht beim Einzelunterricht wieder möglich und wird nach und nach aufgenommen werden.
Auch Kleingruppen mit bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren zuzüglich einer Lehrkraft sollen zusammenkommen dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Gruppen gegebenenfalls geteilt und neue Unterrichtszeiten entstehen. Eltern-Kind-Gruppen müssen nach wie vor warten, weil die Verordnung einen gemeinsamen Unterricht mit Kindern und Erwachsenen nicht zulässt. Grundsätzlich macht es hier Sinn, die Infos, die die Lehrer oder das Sekretariat der Musikschule an die Eltern weitergeben, abzuwarten.
Ein ganz kleines Licht am Ende des Tunnels sehen auch die Sportvereine. Immerhin ist es nun möglich, Individualsport auf Innensportanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten zu betreiben. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dank der niedrigen 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist es im Neckar-Odenwald-Kreis zudem erlaubt, dass „kontaktarmer
Sport“ im Freien und auf Außenanlagen mit maximal zehn Personen betrieben werden darf. Bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren dürfen ohnehin draußen gemeinsam Sport betreiben. Auf weitläufigen Anlagen gilt die Erlaubnis auch für mehrere Gruppen. Umkleiden, Duschen und Aufenthaltsräume bleiben aber nach wie vor geschlossen.
In der Buchener Fußgängerzone und auf den Parkplätzen der Innenstadt werden die Schilder ausgetauscht. Dort gilt künftig: Maske immer dann tragen, wenn 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Im Zweifel sollte die Maske freilich besser getragen werden.
Viele dieser Regelungen gelten, solange die 7-Tage-Inzidenz unter 50 bleibt. Steigen die Zahlen dauerhaft, gelten neue, strengere Regeln.
Ergänzend dazu nimmt morgen das Test-Zentrum am Stadtturm wochentags von 9.30 bis 12.30 Uhr seine Arbeit auf. Zuletzt war von Sozial- und Integrationsminister Lucha versprochen worden, dass ab dieser Woche jede Bürgerin und jeder Bürger anlasslos und kostenfrei einen Schnelltest pro Woche machen lassen kann. Das DRK hat im Auftrag der Stadtverwaltung vorab die Infrastruktur aufgebaut, um schnell handlungsfähig zu sein. Ab morgen ist es nun soweit. Termine können unter www.drk-kv-Buchen.de oder telefonisch unter 06281 522235 gebucht werden. Sollten Kapazitäten frei sein, kann aber auch spontan ein Schnelltest vorgenommen werden. Termine können auch für das DRK Testzentrum in der Henry-Dunant-Straße 1 in Buchen gebucht werden. Hier sind Termine von Montag - Freitag von 7.00 bis 9.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr buchbar.