Sitzung des Gemeinderates der Stadt Buchen am Montag, 10. Mai 2021 in der Stadthalle
Am Montag, 10. Mai findet um 19:30 Uhr in der Stadthalle Buchen, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19. April 2021;
Aufstellung des Bebauungsplans "Xa – Marienhöhe I", Gemarkung Buchen, hier: Behandlung von Bedenken und Anregungen bzw. Stellungnahmen und Satzungsbeschluss;
Straßenbenennung im Bereich des Baugebiets „Marienhöhe", Gemarkung Buchen;
Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Schüd III", Gemarkung Hainstadt gemäß § 13a BauGB, hier: Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB; Wohnhaus Walldürner Straße 34 (Bauhofareal) hier: Vergabe der Arbeiten zur Sanierung des Daches;
Gebäude in der Lohplatzstraße 18-21, Gemarkung Buchen, hier: Vergabe der Abbrucharbeiten;
Turnhalle Hettingen, hier: Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Sportbodens;
Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage, Umkleidebereich;
Hallenbad Buchen, Radverkehrskonzept für die Stadt Buchen;
Erneuerung der Forsteinrichtung zum 01.01.2022;
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und sonstige Bekanntgaben;
Fragestunde für die Einwohner sowie Anfragen und Anregungen.
Zu allen jugendrelevanten Themen besteht nach § 41 a Gemeindeordnung für Jugendliche die Möglichkeit Ideen und Anregungen bis drei Tage vor der Sitzung per Email -unter Angabe von Namen, Alter und Wohnort- an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzubringen. Die Sitzungsunterlagen sind vorab unter der Rubrik „Kommunalpolitik“ auf der Homepage der Stadt Buchen/Bürgerinfoportal https://info.buchen.de/sessionnet/buergerinfo/info.php oder im Rathaus, Zimmer 25, einzusehen.
NACHFOLGENDE HINWEISE bzw. Hygieneregeln sind für die Durchführung von Gremiensitzungen mit persönlicher Anwesenheit zu beachten:
Nach § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. gemäß § 10. Abs. 4 der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg ist die Durchführung von Gremiensitzungen als kommunalpolitische Veranstaltung zulässig.
Um die Sitzungen für alle Beteiligten mit größtmöglicher Sicherheit durchführen zu können, gelten folgende Regeln: Die Sitzung findet in der Stadthalle Buchen statt, hier ist für ausreichend Abstand zwischen den Ratsmitgliedern, der Verwaltung und auch den Zuhörern gesorgt. Alle Teilnehmer müssen die derzeit gültigen Abstandsgebote und Hygienevorschriften beachten.
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Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes (FFP2-Maske oder OP-Maske) ist während der gesamten Sitzung erforderlich.
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Am Eingang zum Sitzungsort ist ein Händedesinfektionsspender aufgestellt.
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Erkrankte Personen bzw. Personen, die zum Zeitpunkt der Sitzung Grippesymptome haben, dürfen selbstverständlich nicht teilnehmen.
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Zuhörer und Gäste der Sitzung müssen bei Betreten des Sitzungsortes ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit bei eventuellen späteren behördlichen Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz lückenlos Kontakte ermittelt werden können. Selbstverständlich werden diese Daten zwei Wochen nach der Sitzung gelöscht.