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Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):

KMSPICO

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Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Wahlbekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)

 pdfÖffentliche Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung Bundestagswahl am 24.09.2017

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

pdfWahlbekanntmachung_-_Einsicht_Wählerverzeichnis.pdf72.88 KB

2. Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2017 den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker“, Gemarkung Götzingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Natura 2000-Managementplan für Fauna-Flora-Habitat Gebiet „Seckachtal und Schefflenzer Wald“

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 30.6. – 28.7.2017

Das Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiet „Seckachtal und Schefflenzer Wald“ ist Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird für dieses Gebiet ein Managementplan (MaP) erstellt. Anfang Mai 2017 wurde der Entwurf des MaP in einem Gremium aus Interessenvertretern der Gemeinden, der Verbände und der Behörden vorgestellt und diskutiert. Der Entwurf liegt nun vom 30. Juni - 28. Juli 2017 zur Einsicht öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Interessenvertreter werden gebeten, Vorschläge oder Anregungen in Form einer Stellungnahme abzugeben.

FFH-Mähwiesen-Monitoring

Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa.

Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring).

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