Die gute Nachricht ist: Das Buchener Waldschwimmbad öffnet nach dem Beschluss des Finanzausschusses des Gemeinderates voraussichtlich am Montag, 29. Juni. Die schlechte Nachricht lautet: Die coronabedingten Auflagen sind so groß, dass an einen ungezwungenen Badespaß leider nicht zu denken ist.
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„Glasfaserpower für Ihre Vereinsmitglieder bedeutet Internetzukunft für Ihre Gemeinde“, so lautet das Motto einer gemeinsamen Initiative, die der Neckar-Odenwald-Kreis und die Breitbandversorgung Deutschland (BBV) ins Leben gerufen haben. Ziel der Initiative ist es, teilnehmende Vereine finanziell zu unterstützen und gleichzeitig den flächendeckenden Breitbandausbau bis in jedes Haus in den 27 Gemeinden und Städten des Kreises voranzutreiben.
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In den Pilotgemeinden Buchen, Hardheim und Rosenberg stehen noch über 800 Bioenergietonnen BET mit altem Deckel ohne Biofilter, die noch von der KWiN eingesammelt werden müssen. Die eigentliche Rückholaktion wurde bereits vor einigen Wochen durchgeführt, leider wurden damals nicht alle BET bereitgestellt bzw. wieder zu früh zurück auf das Grundstück geholt.
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Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie werden weiter gelockert, entsprechend wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geändert. Beginnend mit den Altpapiersammlungen am Samstag, den 20. Juni 2020 werden die Altpapiersammlungen von Vereinen wieder als Straßensammlungen durchgeführt, wie im grünen Entsorgungskalender von AWN und KWiN aufgeführt. Altpapier wird vom Haushalt abgeholt und muss nicht mehr zu den Sammelcontainern gebracht werden.
Leider zeigt sich in der Vergangenheit wieder vermehrt, dass falsche oder illegale Abfälle auf Grüngutplätzen abgelagert werden. Die KWiN weißt nochmals darauf hin, dass die Grüngutplätze nur für Bürger der Standortgemeinden vorgesehen sind. Gewerbetreibende dürfen an Grüngutplätzen nicht anliefern.
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92 eingereichte Baustellenlogos von kleinen Künstlern
Die Stadt Buchen hat das schönste Baustellenlogo für die Sanierung der Marktstraße gesucht und gefunden!
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Ab, Samstag, den 30. Mai werden die „Eubemer Früchtchen“ mit einem Stand vertreten sein. Diese bieten Ihnen leckere Köstlichkeiten aus qualitativ hochwertigem Obst und Gemüse. Das Sortiment beinhaltet saisonale Fruchtaufstriche, Powerbricks, Liköre, Sirup, Chutneys und pikante Brotaufstriche. Die Produkte stehen für Qualität, Geschmack, Nachhaltigkeit und eine gesunde Lebenseinstellung im Einklang mit der Natur. Die Hauptzutaten der Produkte stammen fast alle aus eigenem Anbau. Kommen Sie vorbei und überzeugen Sie sich selbst.
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Aufgrund der Pfingstfeiertage kommt es zu Verschiebungen bei der Müllabfuhr.
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Am Mittwoch, 27. Mai findet um 19.30 Uhr in der Stadthalle Buchen, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Hierzu ist die Bürgerschaft herzlich eingeladen.
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Das Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie Sansenhecken (Z.E.U.S.) in Buchen und der Wertstoffhof in Mosbach, Luttenbachtalstr. 30, im Betriebsgelände der Fa. INAST auf dem Gelände der ehemaligen Neckartalkaserne haben am Freitag und Samstag nach Christi Himmelfahrt, Freitag, 22. Mai und Samstag, 23. Mai geöffnet.
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Mit der flächendeckenden Einführung der Bioenergietonne (BET) im Neckar-Odenwald-Kreis wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft getan. Mit dem getrennten Sammeln von Küchenabfällen betreiben die Haushalte aktiven Umwelt- und Klimaschutz, bei der Weiterverarbeitung entstehen in Vergärungsanlagen Strom und Wärme und in Kompostierungsanlagen hochwertige Substrate.
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„Habe einen Sonnenhut gegen einen Borretsch und drei Blutampfer getauscht“, berichtet begeistert eine Nutzerin vom neuen Pflanzentauschregal im Mehrgenerationenhaus in der Hollergasse. Es ist Pflanzzeit und viele Hobbygärtner bzw. Personen mit einem „grünen Daumen“ sind gerade dabei, eigene Pflänzchen zu ziehen oder ihren Garten zu bepflanzen.
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Corona-Verordnungen
Landesweite Ausgangbeschränkungen
Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.
Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.
Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Diese triftigen Gründe sind insbesondere:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
- Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
- Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.
- Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
- Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
- Erledigung von Einkäufen.
- Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.
- Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.
Allgemeinverfügung Neckar-Odenwald-Kreis
Die seit 1. Dezember gültige Corona-Verordnung des Landes führte zu einer Anpassung der Allgemeinverfügung des Landratsamts über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2. Der Landkreis orientiert sich mit der angepassten Allgemeinverfügung an der Landesregelung.
Beibehalten werden allerdings die Beschränkung auf maximal 50 Teilnehmer bei sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bushaltestellen und an gemeindeseits festgelegten Orten und die Testpflichten für Heime.
- Öffentliche Veranstaltungen, die nicht der Unterhaltung dienen, in geschlossenen Räumen mit über 50 Teilnehmenden sind untersagt. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Außerhalb geschlossener Räume verbleibt es für diese sonstigen – nicht privaten und nicht der Unterhaltung dienenden – Veranstaltungen bei der Obergrenze von 100 Teilnehmenden.
- Über die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes hinaus muss eine Mund-Nasen-Bedeckung im unmittelbaren Bereich von Bushaltestellen (im Umkreis von 10 Metern um das Haltestellenschild) getragen werden, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Einzelfall eingehalten werden.
- Ebenso gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen durch weitergehende Verfügung vor Ort angeordnet ist.
- Für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen gilt, dass sie Personen nach einem Krankenhausaufenthalt nur dann (wieder) aufnehmen dürfen, wenn ein negatives Testergebnis auf den SARS-CoV-2-Virus vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Verschärfende Regelungen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von über 200
Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veranstaltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.
Erlass zur Hotspotstrategie vom 4. Dezember 2020325.14 KB
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier:
- Internetseite des Landratsamtes
- Robert-Koch-Institut
- Hinweise in leichter Sprache413.16 KB
- Informationsangebot des Bundesministeriums für Gesundheit
- Aktuelle Informationen vom Land Baden-Württemberg
- Informationen zum Corona-Virus in mehreren Sprachen
Bezirksmuseum
Das Bezirksmuseum Ist bis auf Weiteres geschlossen.
Buchener Wochenmarkt
Der Buchener Wochenmarkt findet weiterhin statt. Es ist verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Bürgertelefon des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis
Für Fragen stehen geschulte Mitarbeiter montags bis freitags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 06261 84-3333 und 06281/5212-3333 zur Verfügung
Eberstadter Tropfsteinhöhle
Die Eberstadter Tropfsteinhöhle ist bis auf Weiteres geschlossen.
Fieberambulanz
Die Fieberambulanz ist seit 8. Dezember 2020 in Betrieb und befindet sich in der Konrad-Adenauerstr. 37A in 74722 Buchen. Ab sofort können dort alle Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion oder mit fieberhaften Infekten untersucht und behandelt werden.
Die Fieberambulanz ist Montag bis Freitag von 10.00 bis 15.00 Uhr geöffnet, am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10.00 bis 17.00 Uhr. In der Ambulanz untersuchen Ärzte Infektionspatienten, nehmen bei Bedarf einen Abstrich vor und entscheiden je nach Symptomen und Krankheitsbild, ob die Patienten in häusliche Quarantäne geschickt werden oder bei schwerem Verlauf stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.
Der Weg für die Patienten in die Corona-Ambulanz führt über die Hausärzte und, falls die Patienten ihren Hausarzt telefonisch nicht erreichen oder keinen Hausarzt haben, über die Rufnummer 116117. Auf keinen Fall sollen Patienten direkt ohne vorherige Anmeldung in die Fieberambulanz kommen.
Hallenbad
Das Buchener Hallenbad ist bis auf Weiteres geschlossen.
Hilfsangebote und Tipps
Sie benötigen Hilfe oder können helfen?
Die DRK-Kreisverbände Buchen und Mosbach sammeln Hilfsangebote und Hilfegesuche im Neckar-Odenwald-Kreis. Wir koordinieren kostenfrei alle Angebote und Hilferufe im Landkreis. Wir möchten einen Lebensmittelsbringdienst aufbauen und Hilfe in aktuellen Krisen anbieten.
Rufen Sie an oder schreiben Sie!
Service-Hotline: 06281 5222-35
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Montag bis Samstag von 8:00-16:00 Uhr
Hotline des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg
Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger täglich - auch am Wochenende - zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0711 904-39555 an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg wenden.
Hotline für Menschen mit psychischer Belastung
Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen im Land eine große psychische Belastung. Zu eingeschränkten sozialen Kontakten und möglichen Konflikten zu Hause kommen häufig Fragen, wie es mit dem eigenen Job und der Familie weitergeht. „Mit dieser Situation lassen wir die betroffenen Menschen im Land nicht allein – und bieten ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (22. April) in Stuttgart. Gemeinsam mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das Land eine Hotline zur psychosozialen Beratung eingerichtet.
Die kostenfreie Nummer 0800 377 377 6 ist ab sofort freigeschalten. Expertinnen und Experten stehen dort täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung.
Mehrgenerationenhaus
Das Mehrgenerationenhaus ist bis 10. Januar 2021 in Weihnachtspause!
Musikschule Buchen
Der Musikschulunterricht findet eingeschränkt wieder statt. Welche Unterrichtseinheiten möglich sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Musikschule.
Öffnungszeiten Rathaus, Ortschaftsverwaltungen, Tourist-Information
Die Rathaus, die örtlichen Verwaltungsstellen sowie die Ortschaftsverwaltungen sind bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Gern können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden: Telefon 06281 31-0, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Die Tourist-Information hat bis auf Weiteres geschlossen.
Nummer gegen Kummer
Um Kinder, Jugendliche und Eltern während der Corona-Krise bei Problemen besser unterstützen zu können, verstärkt das Bundesfamilienministerium die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“. Im März wurde ein deutlicher Anstieg bei der telefonischen und der Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ verzeichnet. So fanden beim Elterntelefon 22 Prozent mehr Beratungen statt als im Vormonat. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche lag der Anstieg bei 26 Prozent.
Um dem steigenden Bedarf schnell zu begegnen, erweitert die „Nummer gegen Kummer“ kurzfristig ihre Beratungszeiten durch längere Erreichbarkeit am Telefon und in der Online-Beratung. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr 225.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit sind es 2020 insgesamt 656.000 Euro.
Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 – 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail- Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Kummer, Sorgen und Nöte können in diesen Tagen viele Facetten haben: Bei Kindern und Jugendlichen kann dies von Langeweile über Verunsicherung bis zu Konflikten oder sogar Gewalterfahrungen in der Familie reichen. Eltern suchen Unterstützung, wenn sie verunsichert oder überfordert sind oder Wege finden wollen, um Konflikte zu Hause zu lösen. Die ‚Nummer gegen Kummer‘ mit ihren Beratungsangeboten steht jungen Menschen und Eltern in diesen herausfordernden Zeiten ganz besonders mit Rat und Unterstützung zur Seite. Und wenn nötig, öffnet sie Türen zu weiteren Angeboten der Hilfe und der Unterstützung. Möglich machen dies die vielen ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater, die sich heute mehr denn je engagieren. Ihnen gilt wie all den anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gerade in der Corona-Krise anderen Menschen helfen, mein Dank.“
Weitere Beratungsangebote werden gestärkt
Neben der „Nummer gegen Kummer“ verstärkt das Bundesfamilienministerium weitere Beratungsangebote wie die JugendNotmail, die Beratungsangebote von jmd4you, das Angebot Sofahopper.de oder die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
Weitere Informationen zur Nummer gegen Kummer finden Sie hier:
https://www.nummergegenkummer.de/Mehr Informationen zu weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt finden Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/atuelles/presse/pressemitteilungen/schutz -von-kindern-und-jugendlichen-vor-haeuslicher-gewalt/154262
Pflegende Angehörige
Das neuartige Coronavirus stellt vor allem für unsere älteren Mitmenschen eine große Gefahr dar. Viele pflegende Angehörige sind deshalb verunsichert. Aus diesem Grund hat der Verband der Pflegehilfe ein Informationsblatt mit Verhaltens- und Hygieneempfehlungen für die häusliche Versorgung zu. Dieses können Sie in Ihren Räumlichkeiten aushängen oder auf Ihrer Website veröffentlichen
Informationsblatt Verhaltens- und Hygieneempfehlungen
Probebetrieb Musikkapellen und Gesangsvereine
Untersagt sind nicht-private Veranstaltungen, die der Unterhaltung und damit einem angenehmen Zeitvertreib dienen. Dazu gehört auch das Angebot der Vereine für die Freizeitgestaltung und für die Breitenkultur. Daher dürfen Musikvereine und Chöre sowie alle anderen Sparten der Breitenkultur keine Veranstaltungen durchführen. Auch entsprechende Proben sind unzulässig, selbst dann, wenn diese für eine Veranstaltung nach Ende November vorbereiten.
Quarantäne
Tipps bei häuslicher Quarantäne
Müllentsorgung in Quarantäne-Haushalten
Abfälle privater Quarantäne-Haushalte und haushaltsähnlicher Einrichtungen sind grundsätzlich über die Restmülltonne zu entsorgen. Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (z. B. verknotet) werden müssen. Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
Soforthilfe für Sportvereine
Wie vieles in diesen Zeiten, ist dieses Soforthilfeprogramm anders. Es ist unbürokratisch und das Geld wird sehr schnell ausbezahlt. "Sofort" ist daher fast wörtlich zu nehmen.
Der Badische Sportbund Nord, so die Sportkreisvorsitzenden Dr. Dorothee Schlegel (Mosbach) und Manfred Jehle (Buchen), hat dieses so wichtige Überlebens-Programm nun nochmals verlängert, um den Vereinen, die in Not geraten könnten oder es schon sind, umgehend zu helfen.
Das Programm berücksichtigt die individuelle Notlage eines Vereins und keine Notsituation gleicht der anderen.
Wie ist nun vorzugehen? Auf der Webseite des Badischen Sportbundes unter https://www.badischer-sportbund.de/startseite/aktuelles/detailansicht/1210-soforthilfe-sport-baden-wuerttemberg-bis-juni-2021-verlaengert/ finden sich Hinweise zur Beantragung.
Der BSB prüft bei Antragseingang jedoch vorab die finanzielle Situation des Vereins, auch die jeweiligen freien Rücklagen, die aufgebraucht sein müssen. Dies umfasst nicht die gebundenen Rücklagen, z.B. für Anschaffungen, die für die nächsten Jahre zurückgelegt wurden.
Die maximal mögliche finanzielle Zuweisung ist von der Mitgliederzahl des Vereins (Bestandsmeldung 2020) abhängig. Der Regelfall lautet: maximal 15 €/Mitglied. Hat also ein Verein 100 gemeldete Mitglieder kann er von maximal 1.500 € ausgehen.
Auch bei diesem Soforthilfe-Programm gibt es Sonderfallregelungen, die bis zur Höhe des Engpasses ausbezahlt werden können. Eine Begründung ist hier zwingend notwendig.
Maßstab der Hilfe, so die Auskunft aus Karlsruhe, ist die Größe, die Bedürftigkeit, der Engpass, die Begründung und eine nicht vorhandene freie Rücklage.
"Es lohnt sich für jeden Verein, sich dieses Programm zumindest einmal anzuschauen", so die Sportkreisvorsitzenden, "und bei Bedarf zum Telefonhörer zu greifen oder eine E-Mail zu schreiben und bei Kerstin Hägele, die dafür beim Badischen Sportbund zuständig ist, nachzufragen". Der Gang nach Karlsruhe wird somit leicht gemacht und könnte dem ein oder anderen Verein ziemlich unbürokratisch helfen.
Sporteinrichtungen, Spiel- und Bolzplätze
Alle Sport- und Spielhallen in der Kernstadt und allen Stadtteilen sind für den Vereinssport bis auf Weiteres geschlossen.
Bolzplätze sind bis auf Weiteres geschlossen.
Spielplätze dürfen genutzt werden! Drei wesentliche Aspekte müssen beachtet werden:
- das Abstandsgebot von 1,5 Metern
- eine Zugangsbegrenzung und
- die Aufsicht der Eltern oder einer Betreuungsperson.
Schilder weisen in kindgerechter Form auf die Einschränkungen hin.
Stadtbücherei
Die Stadtbücherei hat geöffnet. Es gelten folgende Regeln:
- Zutritt nur mit Schutzmaske
- Befolgen Sie bitte die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln!
- Aufenthalt nur für maximal 15 Personen gleichzeitig
- Um Warteschlangen zu vermeiden, ist die Aufenthaltsdauer auf 30 Minuten begrenzt.
- Die Anzahl der Medien, die während eines Besuchs ausgeliehen werden kann, ist anfänglich auf 10 pro Ausleihkonto begrenzt.
Am Eingang finden Sie eine Einbahnstraßenregelung vor: Sie müssen gleich nach links abbiegen und können Ihre Buchrückgabe in die bereitgestellten Kisten ablegen. Alle Medien werden für eine Woche aufbewahrt und erst dann aus Ihrem Ausleihkonto ausgebucht. Selbstverständlich werden deshalb auch keine Mahngebühren fällig. Das bedeutet leider auch, dass Medien, auf deren Rückgabe Sie evtl. schon warten, erst eine Woche später zur Verfügung stehen.
Trauungen standesamtlich
Standesamtliche Trauungen mit bis zu acht Teilnehmenden sind zulässig.
Überbrückungshilfe
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.
Erstattung der Fixkosten
Erstattungsfähig sind Fixkosten entsprechend des Kostenkatalogs der Überbrückungshilfe III – also insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer
Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019:
- Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet,
- bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet und
- bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
Beträgt der Umsatzrückgang weniger als 30 Prozent erfolgt keine Erstattung.
Zusätzlich antragsberechtigte Unternehmen
Zusätzlich antragsberechtigt für den Zeitraum der Schließungsanordnungen sind:
- Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind (1.),
- Unternehmen, die im neuen Jahr weiter von den am 28. Oktober bzw. den jetzt neu vereinbarten Schließungen betroffen sind (2.) und
- diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben (3.):
1. Neu geschlossene Unternehmen im Dezember 2020 (insb. Einzelhandel)
Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätzlich geschlossen werden.
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst sowohl die direkt geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen Unternehmen mit einem sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen (indirekt Betroffene).
Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat. Es sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) ermöglicht werden.
2. Geschlossene Unternehmen in 2021
Die Überbrückungshilfe III steht für den Zeitraum der Schließungen im ersten Halbjahr 2021 für diejenigen Unternehmen in den Monaten zur Verfügung, in denen sie aufgrund der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auch im Jahr 2021 im betreffenden Monat geschlossen bleiben (bzw. indirekt von den Schließungen betroffen sind).
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen entspricht ebenso wie die Förderhöchstsummen den unter 1. dargestellten Konstellationen (Förderhöchstbetrag 500.000 Euro pro Monat). Es sollen Abschlagszahlungen vorgesehen werden.
3. Unternehmen mit Umsatzrückgängen
Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind schließlich diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen und im engeren Sinne direkt oder indirekt betroffen sind, aber dennoch besonders hohe Umsatzrückgänge während der Zeit der Schließungsanordnungen zu verzeichnen haben.
Schon bisher sieht die Überbrückungshilfe III daher für November und Dezember 2020 vor, dass Unternehmen für diese beiden Monate antragsberechtigt sind, die einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahresumsatz von 40 Prozent aufweisen. Diese Regelung wird für das erste Halbjahr 2021 verlängert, so dass Unternehmen anspruchsberechtigt sind, deren Umsatz im Vergleich zum Umsatz des Vergleichsmonats des Jahres 2019 um 40 Prozent zurückgegangen ist. Ihnen steht dann die Überbrückungshilfe III für den Schließungsmonat zu. Hier liegt die Obergrenze für die Fixkostenerstattung bei den in der Überbrückungshilfe III üblichen 200.000 Euro pro Monat.
Weitergeltung der Überbrückungshilfe III
Diese Sonderregelung ergänzt die im Übrigen geltende Zugangsberechtigung zur Überbrückungshilfe III, die sich am Umsatzrückgang im Jahr 2020 orientiert. Es gilt weiterhin, dass Unternehmen, die von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von entweder 50 Prozent an zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder von 30 Prozent im Gesamtzeitraum April bis Dezember 2020 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 zu verzeichnen hatten, grundsätzlich im gesamten ersten Halbjahr 2021 antragsberechtigt sind.
Die prozentuale Erstattung der Fixkosten für den Förderzeitraum ist abhängig vom konkreten Umsatzrückgang im betreffenden Monat 2021 (40 bis 90 Prozent, siehe oben). Es gilt die übliche Obergrenze von 200.000 Euro pro Monat.
Kosten der erweiterten Überbrückungshilfe III
Die Kosten der so erweiterten Überbrückungshilfe III werden während eines Monats mit angeordneten Schließungen auf etwa 11,2 Milliarden Euro geschätzt. Die Kosten in Monaten ohne angeordneten Schließungen sind geringer.
Volkshochschule
Volkshochschulangebote und ähnliche Bildungsangebote sind zulässig. Sport-, Tanz- oder Yogakurse sind nicht erlaubt.
Bei Bildungsangeboten wie Volkshochschulen ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen aus unterschiedlichen Räumen nicht auf Gängen, im Foyer oder Vorplätzen durchmischen. Bei den Veranstaltungen Infektionsschutz und die AHA+L-Regeln unbedingt einzuhalten.
Die Hornbacher Steige in Hettigenbeuern ist ab Montag, 4. Mai für die Dauer von voraussichtlich zwei Wochen nach der Einmündung in den Eichenweg in Richtung Hornbach, auf circa 350 Meter Länge, wegen Sanierungsarbeiten an der Entwässerungsmulde für den Verkehr voll gesperrt.
Die nächste Altkleidersammlung von Deutschem Rotem Kreuz (DRK) und KWiN, in den Stadtteilen Bödigheim mit Siedlung Hohlenstein, Einbach, Hainstadt, Hollerbach, Oberneudorf, Unterneudorf und Waldhausen findet am Mittwoch, 6. Mai 2020 durch das DRK statt.
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Die Stadt Buchen sucht das schönste Baustellenlogo für die Sanierung der Marktstraße.
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Online-Schulung – Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen jetzt auch als Webinar
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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Wertstoffhöfe in Buchen, Mosbach und Hardheim aktuell geschlossen. Gemäß der Vorgabe der Bund-Länder-Einigung vom 15. April gilt, dass die Kontaktbeschränkungen (Stand heute) noch bis zum 3. Mai bestehen bleiben. Den Verantwortlichen der KWiN ist aber auch bewusst, dass in der Bevölkerung ein Entsorgungsbedarf besteht. Insbesondere auch deshalb, weil aktuell viel an Häusern gearbeitet wird und dem entsprechend Abfälle, insbesondere Bauschutt, anfallen.
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Die nächste Altkleidersammlung von Deutschem Rotem Kreuz (DRK) und KWiN, in den Stadtteilen Buchen, Eberstadt, Götzingen, Hettigenbeuern, Hettingen mit Hühnerbergsiedlung und Rinschheim findet am Montag, 27. April 2020 durch das DRK statt.
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Ab dem 20.04.2020 gilt auf der Strecke der Madonnenlandbahn entsprechender Fahrplan. Einzelne RB-Zwischentakte werden weiterhin durch Busse ersetzt.
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