Mit der flächendeckenden Einführung der Bioenergietonne (BET) im Neckar-Odenwald-Kreis wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft getan. Mit dem getrennten Sammeln von Küchenabfällen betreiben die Haushalte aktiven Umwelt- und Klimaschutz, bei der Weiterverarbeitung entstehen in Vergärungsanlagen Strom und Wärme und in Kompostierungsanlagen hochwertige Substrate.
Damit dieser tatsächlich auch frei von Fremdkörpern wie beispielsweise Plastikfetzen, Glas und sonstigen Störstoffen ist, muss der Inhalt der BET auch entsprechend sauber sein. Im Übrigen verursacht „schlechter“ Bioabfall durch den zusätzlichen Sortieraufwand höhere Entsorgungskosten.
Die gute Qualität des Bioabfalls, so die Aussage von KWiN-Geschäftsführer Dr. Mathias Ginter, müsse dauerhaft sichergestellt sein. Vor diesem Hintergrund hat die KWiN für die kommenden Wochen eine umfassende Informationskampagne geplant. Denn eigentlich sei doch alles recht einfach: Die BET ist für kompostierbaren Küchenabfälle wie Obst- und Gemüseabfälle, Essensreste und Lebensmittelabfälle ohne Verpackung sowie Kleinmengen Grünabfälle vorgesehen. Dagegen haben Verpackungen, Glas, Metall und Alufolie nichts in der BET verloren. Auch die so genannten „biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel“ dürften laut der KWiN nicht verwendet werden. „Diese bauen sich in der vorgegebenen Prozesszeit im Kompostwerk nicht vollständig ab – als Ergebnis landen dann Plastikschnipsel auf den Äckern und irgendwann im Grundwasser – das will niemand“, so der eindringlich Apell von dem Bereichsleiter Abfallwirtschaft, Thomas Gambke. Hier seien die überall erhältlichen Papier-Kompostbeutel bzw. Zeitungspapier zusammen mit den mitgelieferten Vorsortierbehältern eine ideale Lösung. Unter www.kwin-online.de/bioenergietonne sind nützliche Tipps zu diesem Thema zu finden.
Beim Check der BET-Qualität werde man zweigleisig fahren: Über die Sichtkontrolle der Müllwerker beim Entleeren der Behälter sind „Fehlwürfe“ und insbesondere auch Plastiktüten oft gut zu sehen. Zusätzlich sind die entsprechenden Abfallfahrzeuge mit Detektionssystemen ausgestattet, die Störstoffe erkennen können und dann die Abfalltonne nicht leeren. Ein solches System wurde unter anderem auch im benachbarten Main-Tauber-Kreis erfolgreich eingeführt.
Parallel dazu will die KWiN ein weiteres Problem angehen, das ebenfalls „unter den Nägeln“ brenne: Man treffe immer wieder auf überfüllte Restmülltonnen mit offenstehenden Deckeln – dies sei in vielerlei Hinsicht schlecht. „Überfüllte Abfalltonnen bedeuten einerseits“, so Prokurist Peter Fiebelkorn, „dass unsere Müllwerker die Tonnen nicht mehr sicher schieben können und beim Abkippen die große Gefahr besteht, dass Abfallbeutel aus der Tonne herausfallen“. Ein wichtiges Thema hier sei laut KWiN aber auch die Gebührengerechtigkeit: „Die Abfallgebühr für die Restmülltonne bezieht sich auf das Volumen bei geschlossenem Deckel. Wo regelmäßig mehr Abfall anfällt als in die Tonne passt, sollte dann auch der entsprechend größere Abfallbehälter vorgehalten werden“. So sehe es die Abfallwirtschaftssatzung vor und dies sei, so Fiebelkorn weiter, „nicht mehr als gerecht gegenüber allen anderen Gebührenzahlern“. Zudem könne man auch davon ausgehen, dass alle Küchen- und Lebensmittelabfälle von der Restmüll- in die BET-Tonne verlagert würden und somit ohnehin mehr Volumen in der Restmülltonne zur Verfügung stehe.
Damit sich die Haushalte auf diese Situation einstellen könne, habe man für beide Fälle die so genannte „gelbe“ und „rote Phase“ vorgesehen. Von Mai bis zum 26. Juni, also vier Restmüll- oder BET-Leerungen, werden in der Phase „gelb“ die Abfalltonnen überprüft und bei Beanstandungen ein gelber Informationsanhänger an der Abfalltonne befestigt. Trotzdem werde man in dieser Zeit die Tonnen noch leeren. Nicht so ab der roten Phase ab 29. Juni – hier würde die Tonne dann ungeleert mit einem roten Anhänger versehen stehen bleiben. Auf den gelben und roten Informationsanhänger sind ausführlich die jeweiligen Lösungsmöglichkeiten erläutert bzw. die Sortierhinweise für die BET zu finden. Eine falsch befüllte BET könnte man Nachsortieren und bei der nächsten BET-Leerung wieder bereitstellen oder andernfalls die BET (mit dem roten Informationsanhänger) bei der nächsten Restmüll-Leerung bereitstellen. Diese wird dann „als Restmüll“ geleert und die dadurch anfallende Gebühr (z. B. bei einer 60 Liter Tonne 8,40 €) beim nächsten jährlichen Abfallgebührenbescheid berechnet.
Die Regeln für übervolle Tonnen sind einfach: Der Deckel muss geschlossen sein und darf somit nicht (auch nicht ein wenig) offenstehen. Dies sei auch in der KWiN-Abfallwirtschaftssatzung unter § 9 eindeutig zu lesen, dass sich der Deckel „mühelos schließen lassen müsse“. Übrigens dürften Müllwerker entsprechend den Arbeitsschutzvorschriften, aus hygienischen Gründen und um Verletzungen zu vermeiden nicht in die Tonnen greifen, um Müllsäcke herauszunehmen oder den Tonneninhalt zusammenzudrücken. Die Lösungen für die Vermeidung von übervollen Restmülltonnen sind nachzulesen: Bestellung einer größeren Restmülltonne, Kauf von Restmüllsäcken (in Rathäusern) oder die die kostenpflichtige Anlieferung an die Wertstoffhöfe in Buchen und Mosbach (bis 300 Liter Restmüll und max. 200 kg kosten 10 €).
Bei der KWiN rechnet man eher weniger mit übervollen BET – der Grund hierfür dürfte vor allem daran liegen, dass man keine ungebetenen Gäste in der Tonne und keine üblen Gerüche aus der Tonne haben möchte. Bei einer nicht geschlossenen BET hilft auch der beste Deckel nichts. Grüngut aus dem Garten sollte dagegen nicht das Problem sein, da es ein komfortables System zur Erfassung und Verwertung der Gartenabfälle im Landkreis gibt. Unabhängig davon gibt es aber auf Antrag auch größere BET mit 120 oder, für Müllgemeinschaften, 240 Liter Inhalt.
Die KWiN hofft auf die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger – für hochwertige und damit gut verwertbare Abfallströme und eine faire Kostenverteilung. Für Rückfragen steht das Beratungsteam unter 06281 906-0 zur Verfügung.