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Illegale Ablagerungen auf Grüngutplätzen – die KWiN informiert

Leider zeigt sich in der Vergangenheit wieder vermehrt, dass falsche oder illegale Abfälle auf Grüngutplätzen abgelagert werden. Die KWiN weißt nochmals darauf hin, dass die Grüngutplätze nur für Bürger der Standortgemeinden vorgesehen sind. Gewerbetreibende dürfen an Grüngutplätzen nicht anliefern.

Gebracht werden dürfen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (max. Durchmesser bis 15 cm, max. Länge 2 m) ohne Draht oder Kunststoffschnüre sowie Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub. Das Ablagern von Plastik- und Sammelsäcken sowie Müll und Gefahrstoffen jeglicher Art (Maschendraht, Altöl) und Bauschutt sind streng verboten. Auch Baumwurzeln gehören nicht auf den Grüngutplatz: Meist sind diese ohnehin größer und stärker als die vorgegebenen Maße, vor allem aber können Erd- und Steinanhaftungen bzw. eingewachsene Steine große Schäden an den Maschinen verursachen. Abfälle aus der Landwirtschaft (z. B. Stroh) und Stall- bzw. Tiereinstreu sowie Kohle, Asche (insbesondere noch heiße) oder verbranntes Material dürfen ebenfalls nicht angeliefert werden – auf den Plätzen herrscht Rauchverbot. Für Rückfragen steht das KWiN-Beratungsteam unter 06281 906-0 zur Verfügung.

Plastik auf Grüngutplatz KWiN

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