Aufstellung des Bebauungsplan "Im Eichelberg III"
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Aufstellung des Bebauungsplans „Im Eichelberg III“, Gemarkung Unterneudorf nach § 13 b BauGB
Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):
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Aufstellung des Bebauungsplans „Im Eichelberg III“, Gemarkung Unterneudorf nach § 13 b BauGB
Wahlbekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2017 den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hofäcker“, Gemarkung Götzingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 30.6. – 28.7.2017
Das Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiet „Seckachtal und Schefflenzer Wald“ ist Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird für dieses Gebiet ein Managementplan (MaP) erstellt. Anfang Mai 2017 wurde der Entwurf des MaP in einem Gremium aus Interessenvertretern der Gemeinden, der Verbände und der Behörden vorgestellt und diskutiert. Der Entwurf liegt nun vom 30. Juni - 28. Juli 2017 zur Einsicht öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Interessenvertreter werden gebeten, Vorschläge oder Anregungen in Form einer Stellungnahme abzugeben.
Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa.
Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring).
Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) einschließlich örtlicher Bauvorschriften, Gemarkung Buchen
I. Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "XII-Dilläcker/Hettinger Tal", Gemarkung Buchen am 03. April 2017 als Satzung beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung - 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.Juli 2016 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neue Gärten“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Hainstadt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beraten, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Stadt Buchen stellte im März 2016 den Antrag zur Erneuerung der Innenbeleuchtung in der Meister – Eckehart - Schule in LED Technik beim Bundesminsterium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Durch diese Maßnahme lassen sich mindestens 50 % des Co² Ausstoßes einsparen. Dabei beträgt die Förderquote 30%. Ideale Voraussetzungen also für den Einbau von förderfähiger LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innenbeleuchtung.
Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 07.09.2015 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Rinschheimer Straße, Kalteneck und Oberhölzle“, Gemarkung Hettingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. Die LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. ruft unter dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“ zur vierten Projekteinreichung auf: Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten des öffentlichen und privaten Bereichs bis 3. April 2017 gestellt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 16.01.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB der Änderung des Bebauungsplans „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt zugestimmt. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.
Aufstellung des Bebauungsplans „XII-Dilläcker/Hettinger Tal“ gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Hier: Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2016 den Planentwurf zum Bebauungsplan „XII – Dilläcker / Hettinger Tal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2016 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:
Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der 01.01.2017
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2017 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie bitte die Tierseuchenkasse an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Die Städte Buchen und Walldürn machen auf folgende Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aufmerksam:
Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2015
Bekanntmachung über die vorzeitige Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "XII - Dilläcker/Hettinger Tal", Gemarkung Buchen nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 6. Oktober 2014 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „XII – Dilläcker/Hettinger Tal“, Gemarkung Buchen beschlossen. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.