Bestimmungen des Bundesmeldegesetz (BMG)
Öffentliche Bekanntmachung der Städte Buchen und Walldürn
Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen der Stadt Buchen (Odenwald):
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Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen für das Rechnungsjahr 2017
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 01. Oktober 2018 das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 gem. § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.
Die IGO-Verbandsversammlung hat die 3. Änderung des Bebauungsplans „I8 – Lange Föhren“, Gemarkung Buchen (IGO) mit örtlichen Bauvorschriften beraten, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
1. Änderung des Bebauungsplans „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt nach § 13 a BauGB159.49 KB
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirschenäcker“, Gemarkung Eberstadt nach § 13 a BauGB345.11 KB
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Die vom Gemeinderat der Stadt Buchen (Odenwald) in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.04.2018 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 liegt in der Zeit vom 23.04.2018 bis einschließlich 30.04.2018 beim Bürgermeisteramt der Stadt Buchen (Odenwald), Wimpinaplatz 3, Zimmer 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald):
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Buchen (Odenwald) am 5. Dezember 2017 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
Die IGO-Verbandsversammlung hat die 3. Änderung des Bebauungsplans „I8 – Lange Föhren“, Gemarkung Buchen (IGO) mit örtlichen Bauvorschriften beraten, gebilligt und beschlossen, die-sen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Aufgrund der §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie der §§ 79 ff der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 hat die Verbandsversammlung am 22. November 2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
Haushaltssatzung Interkommunaler Gewerberpark Odenwald (IGO)
Bekanntmachung der Städte Buchen und Walldürn
Bekanntmachung des Neckar-Odenwald-Kreis
Anhebung der Beförderungsentgelte im Ruftaxiverkehr zum 01.01.2018
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbands IGO für das Rechnungsjahr 2016
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Buchen (Odenwald)
Öffentliche Bekanntmachung der Städte Buchen (Odenwald) und Walldürn
Öffentliche Bekanntmachung über Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 5. Oktober 2017 das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 gem. § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2016