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Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2015

Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Buchen (Odenwald) für das Rechnungsjahr 2015

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 10. Oktober 2016 das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 gem. § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:

1. Gesamtergebnisrechnung

Ordentliche Erträge 41.143.708,27 €
Ordentliche Aufwendungen 38.536.712,88 €
Ordentliches Ergebnis 2.606.995,39 €

Außerordentliche Erträge 303.704,23 €
Außerordentliche Aufwendungen 690,26 €
Sonderergebnis 303.013,97 €

Gesamtergebnis 2.910.009,36 €

Gesamtfinanzrechnung

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 39.212.598,68 €
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 33.819.364,17 €
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.393.234,51 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.758.180,05 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.915.877,23 €
Saldo aus Investitionstätigkeit - 3.157.697,18 €

Finanzierungsmittelüberschuss 2.235.537,33 €

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen 300.000,00 €
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen 2.882.679,43 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 2.582.679,43 €

Änderung Finanzierungsmittelbestand zum 31.12.2015: - 347.142,10 €

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 427.686,01 €

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 1.206.499,14 €

Endbestand an Zahlungsmitteln 1.287.043,05 €

2. Die Bilanzsumme der Stadt Buchen (Odenwald) beläuft sich gemäß der Schlussbilanz zum 31.12.2015 in Aktiva und Passiva auf jeweils 151.781.406,42 €.

3. Im Bereich der Abwasserbeseitigung ergibt sich im Jahr 2015 ein Defizit von 46.599,40 €. Insgesamt verbleibt zum 31.12.2015 ein Überschuss von 85.354,68 €. Dieser muss in den nächsten 4 Jahren zwingend mit Verlusten ver-rechnet werden.

4. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird
- entsprechend den Erläuterungen im Rechenschaftsbericht – soweit vom Ge-meinderat oder seinen zuständigen Ausschüssen noch nicht genehmigt, nach-träglich zugestimmt.

Die Jahresrechnung 2015, der Rechenschaftsbericht sowie die Schlussbilanz mit Anhang der Stadt Buchen liegen gemäß § 95 b Abs. 2 GemO in der Zeit vom 14.10. bis einschließlich 24.10.2016 während der Dienststunden im Rathaus, Fachbe-reich 2 Wirtschaft und Finanzen, Zimmer 18 öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Buchen (Odenwald) unter http://www.buchen.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen.html veröffentlicht.

Buchen (Odenwald), den 13. Oktober 2016

Für den Gemeinderat:

Burger, Bürgermeister

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