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Asche und Grillkohle gehört nicht auf Grüngutplätze

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass  Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf. Asche, Kohle und verbranntes holziges Material muss abgekühlt in den Restmüll.

In diesem Zusammenhang informiert die KWiN zusätzlich, dass auch Kleintierstreu nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf: Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne zu entsorgen, kompostierbares Streu (z. B. Sägespäne) kann auch in die Bioenergietonne. Für Rückfragen steht die KWiN unter 06281 9060 zur Verfügung.

2025 AWN Asche GG 12

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