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Fachanwälte für Erbrecht

Fachanwälte für Erbrecht Wolfgang Roth & Thomas Maulbetsch

Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts, sei vor oder nach dem Erbfall.

Dies beinhaltet beispielsweise die Erstellung eines (Ehegatten-) Testaments, die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, die Erstellung einer Patientenverfügung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Begleitung bei Miterbenauseinandersetzungen.