Blühende Bäume in Buchen

Kinderrechte

Zeichnung Kinder

Kinderrechte einfach erklärt: 

  • Jedes Kind hat das Recht auf alle Dinge, die es zum Leben braucht. Dazu gehören zum Beispiel Essen und Trinken oder eine ärztliche Behandlung. Auch zur Schule gehen zu dürfen ist ein Kinderrecht, sowie das Recht auf Spiel und Freizeit.
  • Alle Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und kein Kind darf schlechter behandelt werden als andere Kinder.
  • Jedes Kind hat das Recht, gesund, umsorgt und vor Gewalt geschützt aufzuwachsen.
  • Jedes Kind hat das Recht, bei seinen Eltern zu wohnen oder, sollten die Eltern getrennt leben, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.
  • Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich für diese einzusetzen.
  • Bei Fragen, die Kinder direkt betreffen, müssen sich die Erwachsenen die Meinung der Kinder anhören und bei ihren Entscheidungen auch berücksichtigen.
Kinderrechte - warum?

Kinder leben in einer besonderen Situation, die sich zum Teil erheblich von derjenigen der meisten Erwachsenen unterscheidet. Zum Beispiel hängt ihr Wohl für sie als Baby oder Kleinkind davon ab, wie gut sich ihre Eltern oder andere Fürsorgende um sie kümmern. Auch können sie viele Dinge noch nicht selbst entscheiden.

Kinder sind deshalb besonders schützenswert und haben aus diesem Grund auch eigene Rechte!

Wo findet man die Rechte?

Die Kinderrechte sind seit 20.11.1989 in der UN-Kinderrechtskonvention aufgeführt. Diese gelten für alle Kinder – weltweit.

Die deutsche Bundesregierung hat am 5. April 1992 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Seitdem sind die Kinderrechte auch offiziell in Deutschland gültig.

Was beinhalten die Kinderrechte?

Die Kinderrechte lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen:

  • Rechte, die Kinder fördern sollen,
  • Rechte, die Kinder schützen sollen und
  • Rechte, die dafür sorgen sollen, dass Kinder sich beteiligen können – in der Familie, der Gesellschaft und in anderen Bereichen.
Die zehn wichtigsten Kinderrechte

1. Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.

(Artikel 2)

2. Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

(Artikel 24)

3. Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.

(Artikel 28)

4. Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

(Artikel 31)

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

(Artikel 12 und 13)

6. Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

(Artikel 19, 32 und 34)

7. Zugang zu Medien

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

(Artikel 17)

8. Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

(Artikel 16)

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

(Artikel 22 und 38)

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

(Artikel 23)

Wenn diese Rechte verletzt werden, kann man sich an folgende Stellen wenden:

Logo des Kinderschutzbund NOK

Logo Kinderschutzbund Kreisverband NOK
Der Kinderschutzbund
Kreisverband Neckar-Odenwald e.V.
Farbgasse 18
74821 Mosbach
Telefon: 06261 9368803

Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen:

Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle Caritasverband für den Neckar-Odenwald-Kreis e. V.

Tel: 06281 3255-0 oder 06261 9201-0

Homepage: www.caritas-nok.de

Telefonische und weitere Hilfen:
  • Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer 116 111“: Kinder und Jugendliche, die Probleme haben und Hilfe brauchen, können dort kostenlos und anonym anrufen. Sie bekommen von ausgebildeten Beraterinnen und Beratern Unterstützung, teilweise auch von besonders geschulten Jugendlichen.
  • „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ 0800 2255530, ebenfalls kostenlos und anonym. Dort werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten.
  • Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116016 richtet sich an Mädchen und Frauen.

Daneben gibt es

  • das Projekt „Pausentaste“ pausentaste.de. Das ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die andere Menschen pflegen. Hier werden grundlegende Fragen zur Pflege beantwortet und es gibt Hilfestellungen in belastenden Situationen

sowie

  • das Schutzprojekt „Mein Schutzengel“. Dieses Projekt hilft Kindern, die in Not sind, aber auch allen anderen Menschen, die sich bedroht fühlen oder in eine akut schwierige Lage gekommen sind. Alle, die daran teilnehmen, signalisieren durch gut sichtbare Schutzengel-Aufkleber an ihren Türen, dass Kinder und alle anderen Menschen in Not jederzeit zu ihnen kommen können und ihnen dort geholfen wird.