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Ausgabe des Landesfamilienpasses 2020

Im Rahmen des von der Landesregierung beschlossenen „Programm zur Förderung der Familie“ wurde der Landes- familienpass eingeführt. Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unter-schiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Mit der Änderung können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen.

In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kind/er ist nicht möglich. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2020 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2020 insgesamt 22-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten, sowie die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei, bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Ab dem Jahr 2020 erhalten sie erstmals auch Gutscheinkarten für die ermäßigte Dutzendkarte/Saisonkarte zum Besuch des Hallenbades, sowie für das Waldschwimmbad in Buchen (Odenwald).

Der Landesfamilienpass kann beim Bürgermeisteramt Buchen (Odenwald) im Bürgerbüro oder bei den jeweiligen Ortschaftsverwaltungen beantragt werden. Dort sind auch die Gutscheinkarten für das Jahr 2020 für bereits ausgestellte Landesfamilienpässe erhältlich.

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