In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) werden die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen geregelt. Die öffentliche Hand – und damit auch die Stadtverwaltung Buchen - ist an diese Regelungen gebunden. Mit der letzten Änderung der VOB wurde vom Gesetzgeber die elektronische Vergabe eingeführt. Folgerichtig ist mittlerweile auch in Buchen diese Art der Vergabe möglich.
Was konkret bedeutet, dass die Vergabeunterlagen auf elektronischem Wege nicht nur an die Bieter versandt werden können, sondern dass Firmen ihre Angebote auch auf elektronischem Weg abgeben können. Bei der Angebotseröffnung sind also außer Angeboten in Papierform auch elektronisch abgegebene Angebote zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle, hier die Stadtverwaltung, hat zumindest bei nationalen Vergaben die Wahl, welche Angebote sie akzeptiert: Nur Papierangebote, sowohl Papier als auch elektronische Angebote oder auch nur elektronische Angebote.
Das Buchener Stadtbauamt will bei nationalen Ausschreibungen zunächst sowohl Papier als auch elektronische Angebote zulassen, um die Bieter nicht zu überfordern. Ziel ist aber, mittelfristig nur noch mit elektronischen Angeboten zu arbeiten. Aus einem einfachen Grund: Diese Variante erspart Unmengen von Papier und Zeit.
Bei europaweiten Ausschreibungen dagegen muss schon seit Herbst 2018 die Angebotsabgabe zwingend elektronisch erfolgen. Das betrifft auch das große Bauprojekt Umbau/Erweiterung Burghardt-Gymnasium. Erstmalig wird im Stadtbauamt dann eine spezielle software zum Einsatz kommen, die der Staatsanzeiger Baden-Württemberg über die Metropolregion anbietet. Diese software ist sowohl für Bieter als auch für Anbieter konzipiert: Unter www.auftragsboerse.de haben auch die Firmen die Möglichkeit, sich die Vergabeunterlagen herunterzuladen, auszufüllen und elektronisch abzugeben. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Bieter vorab bei der Auftragsbörse vollständig registrieren.
Für Rückfragen der Firmen und Handwerker zur elektronischen Angebotsabgabe steht Roland Gremminger von der Stadtverwaltung Buchen unter 06281/31224, E-Mail This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. zur Verfügung. Fragen beantwortet auch der Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter Tel. 0711/66601-475, E-Mail This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..