Die Regionalentwicklung Badisch Franken e.V. ruft gleich zu Beginn des neuen Jahres zur Einreichung von Projekten aus der Region auf, die über LEADER gefördert werden können.
Innovative Vorhaben können bis zum 01. März in der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden. Es stehen 350.000,- € EU-Fördermittel für Projekte zur Verfügung. Hinzu kommen Landesmittel in entsprechendem Verhältnis. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,- €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000,- €. Voraussichtlicher Auswahltermin über die eingereichten Projekte ist am 09. April 2019.
LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg, das innovative Vorhaben, die die Entwicklung auf dem Lande voranbringen, finanziell unterstützt. Nach dem Leitsatz der aktuellen Förderperiode (2014-2020) „Zukunft gemeinsam gestalten“ wurden in der LEADER-Region Badisch-Franken schon 33 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 2.14 Mio. € positiv vom Auswahlausschluss beschlossen. Eine Übersicht über die bisher beschlossenen, vielfältigen Projekte, die begeistern und auch gleichzeitig eine Inspirationsquelle für weitere Ideen darstellen, ist auf der Homepage von LEADER Badisch-Franken einsehbar.
Im achten Projektaufruf können sich Vereine, Verbände, Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen um eine LEADER-Förderung bewerben und sich damit aktiv in die Regionalentwicklung einbringen. Projektideen werden zunächst von der Geschäftsstelle auf eine allgemeine Förderfähigkeit geprüft. Es muss zudem sichergestellt sein, dass sich das Vorhaben mindestens einem der fünf Handlungsfelder, die im Regionalen Entwicklungskonzept der Region festgeschrieben sind, zuordnen lässt. Diese sind „Wertschöpfung durch regenerative Energien“, „Zurück in den Beruf – Frauenarbeitsplätze“, „Lebenswerte Dörfer durch Innenentwicklung“, „Engagement für kulturelle und neue soziale Angebote“ sowie „Arbeitsplätze durch nachhaltigen Tourismus und Positionierung einer Genussregion“. Weitere Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Gebiet der Aktionsgruppe Badisch-Franken mit den 22 Mitgliedskommunen umgesetzt werden. Im nächsten Schritt wird die Projektidee mit der Geschäftsstelle besprochen und ausgearbeitet. Das Regionalmanagement steht hier beratend zur Seite. Jedes Projekt wird durch den Auswahlausschuss der LEADER Aktionsgruppe Badisch-Franken, der sich nach dem „Bottom-up“-Prinzip aus Vertretern der Behörden und aus den Bereichen Wirtschaft und Soziales zusammensetzt, nach festgelegten Kriterien bewertet. Nach einem positiven Beschluss kommt es zur Einreichung des Bewilligungsantrags bei der jeweiligen Bewilligungsstelle (Regierungspräsidium oder L-Bank). Kommt es zu einem positiven Bewilligungsbescheid, kann mit der Durchführung des Projekts begonnen werden. Die Auszahlung der bewilligten Fördergelder erfolgt nach Fertigstellung des Projekts.
Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis 2020. Die letzten regulären Projektaufrufe müssen jedoch bis zum 31.12.2019 mit der Auswahlentscheidung abgeschlossen sein. Eine Projekteinreichung ist deshalb vorerst nur noch bis Ende 2019 möglich. Die Regionalentwicklung LEADER Badisch-Franken e.V. ist deshalb angehalten bis zu diesem Zeitpunkt Gelder für Projekte in der Region zu beschließen. Umso wichtiger ist es, die verbleibende Zeit zu nutzen und Projektvorhaben einzureichen, um eine bestmögliche Ausschöpfung der Mittel für die Region zu gewährleisten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstellte wird empfohlen, um Projektideen hinsichtlich der Förderfähigkeit zeitnah beurteilen zu können.
Der nächste Projektaufruf wird dann voraussichtlich im Sommer 2019 stattfinden.
Einzelheiten zum achten Projektaufruf mit Stichtag 01. März 2019 zur Einreichung der Projektanträge beim Regionalmanagement und detaillierte Informationen zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.