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Gemeinderat tagte: Gremium votierte einstimmig für Gestaltungssatzung

Manch "Kulturdenkmal" in Buchen hat nach einer Prüfung des Landesamts für Denkmalpflege diesen Status verloren. Vor negativen Veränderungen im Ortsbild will sich die Stadt nun schützen.

Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart hatte das Verzeichnis der Bau- und Kunstdenkmale und der zu prüfenden Objekte in den Jahren 2014/2015 einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Eine Überprüfung beziehungsweise ein Vergleich mit den vorangegangenen "Denkmallisten" durch die Stadtverwaltung hat ergeben, dass in die überarbeitete Liste einige wenige neue Kulturdenkmale aufgenommen, im Vergleich dazu aber ungleich mehr frühere "Kulturdenkmale" ganz von der Liste genommen wurden. Mit rund 60 gestrichenen Objekten fehlt damit knapp die Hälfte.

Für diese Gebäude bedeutet dies laut Stadt, dass sie grundlegend verändert oder sogar beseitigt werden könnten, ohne dass eine rechtliche Handhabe von Seiten der Stadt Buchen dagegen bestünde. Mit diesem Problem befasste sich das Gremium bei seiner Sitzung am Montagabend im Bürgersaal des Alten Rathauses.

Wie also künftig bei Sanierungs- beziehungsweise Umbau- oder auch nur Renovierungsmaßnahmen bei stadtbildprägenden Gebäuden auf die Gestaltung Einfluss nehmen? Diese Frage stellte sich mit dem Ziel, das gewachsene historische Stadtbild und die Ensemblewirkung der Straßenzüge der Altstadt unabhängig von der Schutzwirkung des Denkmalschutzgesetzes auch weiterhin zu erhalten.

Bei mehreren Besprechungen im Rahmen der Stadtsanierung mit den Höheren Landesbehörden, unter anderem mit dem Präsidenten des Landesamtes für Denkmalpflege, Professor Dr. Wolf, sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass das geeignete Mittel der Erlass einer Gestaltungssatzung für das Innenstadtgebiet oder zumindest die zentralen Teile der historischen Altstadt sein kann.

Zwischenzeitlich wurden laut Stadtverwaltung vom Büro für Bauforschung Peter Knoch, der bereits bei anderen denkmalpflegerischen Sanierungsmaßnahmen für die Stadt Buchen tätig ist, eine umfangreiche Bestandsaufnahme beziehungsweise ein Gebäudeinventar des historischen Stadtkerns erstellt. Außerdem wurden mehrere Angebote von Büros für die Erstellung der Gestaltungssatzung eingeholt, wobei sich bei Besprechungen im Rahmen der Stadtsanierung das Büro "Gebhardt. stadtplaner. architekten" aus Karlsruhe aus Sicht der Verwaltung als das am besten geeignete erwiesen hat. Es hat ein Angebot zur Erstellung einer Gestaltungssatzung in Höhe von 25 000 Euro vorgelegt.
In seiner Sitzung am 17. Oktober hat sich der Ausschuss für Technik und Umwelt bereits intensiv mit der Thematik befasst und einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, dem Karlsruher Büro den Auftrag zur Erstellung einer Gestaltungssatzung für die historische Altstadt der Stadt Buchen zu erteilen.
Ohne eine solche gehe es nicht, erklärte Roland Burger. "Wir brauchen einen Gestaltungsrahmen, der nicht zu viel regelt, aber auch nicht zu wenig - wir brauchen eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Stadt", verdeutlichte der Bürgermeister die Schwierigkeit der Maßnahme. Man suche nach einer "stadtverträglichen Lösung", an deren Erstellung viele, auch die Aktivgemeinschaft, eingebunden werden sollen.
Der Gemeinderat schloss sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Technik und Umwelt an und erteilte dem Büro "Gerhardt. stadtplaner. architekten" aus Karlsruhe den Auftrag zur Erstellung einer Gestaltungssatzung für die historische Altstadt von Buchen.

© Fränkische Nachrichten, Mittwoch, 08.11.2017

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