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Neues Vorgehen bei Arbeitsjubilaren

Bisher waren die Sekretärinnen des Bürgermeisters im Buchener Rathaus wichtige Ansprechpartnerinnen für Arbeitgeber, um Urkunden des Landes Baden-Württemberg für die Ehrung von Arbeitsjubilaren (40, 50 oder 60 Jahre) zu beantragen. Die dann meist der Bürgermeister in einer Feierstunde überreicht hat.

Jetzt hat sich laut Mitteilung aus dem Staatsministerium das Vorgehen grundlegend geändert: Ab sofort müssen die Arbeitgeber die Ehrenurkunden dort direkt beantragen. Dieser Antrag ist sechs Wochen vor Beginn des Quartals, in welchem der Tag des Arbeitsjubiläums liegt, elektronisch mit dem auf der homepage des Staatsministeriums bereitgestellten Antragsformular einzureichen. Auch diese zeitliche Frist ist neu. Alle erforderlichen Informationen zum neuen Verfahren und die Antragsformulare können die Unternehmen der Homepage unter folgendem Link abrufen:  https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/orden-und-ehrenzeichen/arbeits-und-dienstjubilaeen

Bisher waren die Sekretärinnen des Bürgermeisters im Buchener Rathaus wichtige Ansprechpartnerinnen für Arbeitgeber, um Urkunden des Landes Baden-Württemberg für die Ehrung von Arbeitsjubilaren (40, 50 oder 60 Jahre) zu beantragen. Die dann meist der Bürgermeister in einer Feierstunde überreicht hat.

Jetzt hat sich laut Mitteilung aus dem Staatsministerium das Vorgehen grundlegend geändert: Ab sofort müssen die Arbeitgeber die Ehrenurkunden dort direkt beantragen. Dieser Antrag ist sechs Wochen vor Beginn des Quartals, in welchem der Tag des Arbeitsjubiläums liegt, elektronisch mit dem auf der homepage des Staatsministeriums bereitgestellten Antragsformular einzureichen. Auch diese zeitliche Frist ist neu. Alle erforderlichen Informationen zum neuen Verfahren und die Antragsformulare können die Unternehmen der Homepage unter folgendem Link abrufen:  https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/orden-und-ehrenzeichen/arbeits-und-dienstjubilaeen

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