Das Schadstoffmobil geht im Jahr 2023 wieder an insgesamt acht Terminen verteilt über das Jahr im Landkreis auf Tour. Somit stehen den Haushalten mehrere Gelegenheiten zur ortsnahen Entsorgung zur Verfügung.
Sämtliche Sammelplätze und -zeiten können von allen Haushalten im Landkreis genutzt werden. Alle Termine für das Jahr 2023 sind im Entsorgungskalender von AWN und KWiN auf Seite 3 zu finden.
Die nächste Sammeltour findet am Mo., 10. Juli 2023 statt:
Buchen-Hettingen: Festplatz am Sportplatz, 9:15 - 10:00 Uhr
Hier handelt es sich um Sammelplätze wohin die schadstoffhaltigen Abfälle anzuliefern sind. Es findet in den aufgeführten Orten keine Abholung am Grundstück statt.
Die schadstoffhaltigen Abfälle machen nur einen geringen Anteil der Haushaltsabfälle aus. Klein, aber oho! Die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und die menschliche Gesundheit sind um ein Vielfaches schädlicher als die des Hausmülls. Deshalb ist bei der Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle Vorsicht geboten. Sie gehören nicht in die Verpackungstonne, nicht in die Restmülltonne und nicht zum Sperrmüll, sondern zur Schadstoffsammlung.
Wie anliefern?
Bei der Anlieferung an das Schadstoffmobil ist der Berechtigungsnachweis für 2023 vorzuzeigen. Dabei handelt es sich um die rosa-farbige Jahresmarke, die die Haushalte mit dem Müllgebührenbescheid erhalten haben. Auf keinen Fall sollten Restchen verschiedener Mittel dazu verleiten, sie aus Platzgründen einfach zusammenzuschütten. Der Versuch kann buchstäblich ins Auge gehen! Chemikalien reagieren bei unsachgemäßem Vermischen mit Erhitzung, unter heftigem Aufschäumen und der Bildung von ätzenden Dämpfen. Verletzungen von Augen, Haut und Atemwegen können die Folgen sein. Die Schadstoffe werden am Schadstoffmobil nur in verschlossenen Behältnissen und unvermischt angenommen. Am sinnvollsten ist die Abgabe in der verschlossenen Originalverpackung. Es können Behältnisse von höchstens 30 l Volumen angenommen werden, da nur sie in die vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse passen.
Außerhalb der offiziellen Annahmezeiten darf, auch wegen einer möglichen Gefährdung spielender Kinder, nichts am Sammelplatz abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige rechnen.
Was wird alles angenommen?
Angenommen werden insbesondere: Akkus und Batterien, flüssige Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel; Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren; Laugen; lösemittelhaltige Flüssigkeiten; ölverschmutzte Abfälle wie z.B. Ölfilter; Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Hausgarten; quecksilberhaltige Abfälle, wie z.B. Fieberthermometer; Reinigungsmittel; Säuren; Salze; Spraydosen mit Restinhalt; Verdünner und Terpentinersatz sowie Chemikalienreste. Bauschaum-Dosen werden leer, teilentleert oder auch noch mit kompletter Befüllung angenommen, sind bei der Anlieferung aber getrennt von Spraydosen oder sonstigen Dosen zu halten.
Wichtiger Hinweis:
Motoren- und Getriebeöl wird bei der Schadstoffsammlung kostenlos nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, da der Handel zur kostenlosen Rücknahme von Altölresten seiner Kunden verpflichtet ist. Damit die Rückgabe beim Handel problemlos klappt, sollte das Altöl im Originalgebinde abgegeben werden. Tipp: Kassenzettel aufbewahren und vorweisen.
Noch einfacher ist die Rückgabe für alte Batterien geregelt: Jeder Händler muss haushaltsübliche Kleinmengen von denjenigen Batterietypen kostenlos zurücknehmen, die er selbst in seinem Geschäft verkauft. Für Kfz-Batterien müssen beim Neukauf 7,50 € Pfand pro Stück bezahlt werden, außer es wird für jede gekaufte Starterbatterie gleich eine verbrauchte abgegeben.
Alle Lithium-Batterien sind abzukleben (Pole) und damit gegen Kurzschluss zu sichern, nicht nur die von E-Bikes oder IT-Geräten.
Beschädigte, verformte oder gar ausgelaufene Akkus sollten aufgrund der enthaltenen (Schwer)-metalle und ätzenden Flüssigkeiten nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Für den Transport kommen Gläser, dichte nicht metallische Eimer oder Kisten in Frage, die auch mit Sand ausgelegt sein können.
Was wird nicht angenommen?
Bei Medikamenten ist die Diagnose eindeutig: Klarer Fall für die Restmülltonne! Das Gleiche gilt für vollständig eingetrocknete Reste von Wand- und Fassadenfarben, Lacken, Leimen und Klebemitteln. Nur in flüssigem bzw. zähflüssigem Zustand zählen sie zu den schadstoffhaltigen Abfällen.
Gewerbliche Anlieferungen
Anlieferungen von Gewerbebetrieben werden beim Schadstoffmobil nur gegen Bezahlung und schriftliche Voranmeldung unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. angenommen.