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Lieferzeit von Ausweisdokumenten in den Urlaubsmonaten

Sehr geehrte Bürger*innen,

bitte achten Sie darauf, dass sich die Lieferzeit von Ausweisdokumenten in den Urlaubsmonaten erheblich verlängern kann.

Wenn eine Urlaubsreise ansteht: Informieren Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder auf der Seite des Auswärtigen Amts über das für Ihr Reiseland benötigte Ausweisdokument. Ist eine neue Beantragung notwendig, dann kümmern Sie sich mindestens zwei Monate im Voraus darum!

Folgende Gebühren sind bereits bei der Beantragung zu zahlen:

  • Personalausweis vor der Vollendung des 24. Lebensjahrs – 22,80 Euro
  • Personalausweis nach der Vollendung des 24. Lebensjahrs – 37,00 Euro
  • Reisepass vor der Vollendung des 24. Lebensjahrs – 37,50 Euro
  • Reisepass nach der Vollendung des 24. Lebensjahrs – 60,00 Euro
  • Expressgebühr für den Reisepass – 32,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis – 10,00 Euro

Für die Beantragung benötigen Sie:

  • ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • ihr aktuelles Ausweisdokument
  • falls Sie bisher noch kein Ausweisdokument besitzen, ist eine Geburts-bzw. Heiratsurkunde erforderlich

Seit August 2021 sind alle Bürger dazu verpflichtet zwei Fingerabdrücke in den Personalausweis zu speichern. Diese werden nur im den Personalausweis gespeichert und nach der Beantragung sofort aus unserem System gelöscht.

„Die Fingerabdrücke werden in Deutschland - wie bisher auch bei Reisepässen üblich – ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert. Der vom Reisepass und den EU-einheitlichen elektronischen Aufenthaltstiteln bekannte und bewährte Zugriffsschutz Extended Access Control (EAC) wird übernommen. Zugriffsrechte auf die Fingerabdruckdaten erhalten ausschließlich die für die Identitätsfeststellung berechtigten Behörden der EU-Mitgliedstaaten nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Beim Hersteller werden die Fingerabdrücke nur für den Zeitraum der Produktion verarbeitet und danach gelöscht. In der Behörde werden die Fingerabdrücke - wie bisher auch - nach Ausgabe des Dokumentes gelöscht.“ – Quelle: www.bmi.bund.de

Infos für Eltern:

Von der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs besteht die Möglichkeit, einen Kinderreisepass zu beantragen.

Achtung: Die Gültigkeit von Kinderreisepässen beträgt seit dem 1. Januar 2021 nur noch ein Jahr! Die Gültigkeit endet auch, sobald Ihr Kind auf dem Foto nicht mehr erkennbar ist.

Der Erstantrag kostet 13,00 Euro, jede Verlängerung 6,00 Euro. Zu beachten ist, dass der Kinderreisepass nur dann verlängert werden kann, wenn er am Tag der Verlängerung noch gültig ist!

Auch ein Personalausweis kann für ein Kind ab Geburt beantragt werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. zur Verfügung.

Ihr Team Bürgerbüro

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