Nach der coronabedingten Zwangspause häufen sich in den letzten Wochen die Veranstaltungen, bei denen unter anderem Alkohol ausgeschenkt werden soll. Dafür ist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz notwendig, die im Bürgerbüro der Stadt Buchen beantragt werden kann. Dort bittet man dringend um eine frühzeitige Beantragung. Denn meist kommen die Veranstalter sehr kurzfristig, manchmal gerade mal einen Tag zuvor. Das führt zu unnötigem Stress; zumindest bei größeren Events ist eine Absprache mit der Polizei und/oder der Feuerwehr durchzuführen, um gegebenenfalls entsprechende Auflagen zu erteilen. Diese Absprachen sind in der Kürze der Zeit nicht möglich, was zu nicht unerheblichen Sicherheitslücken führen kann.
Alicia Hána vom Bürgerbüro appelliert deshalb dringend an alle Veranstalter, mindestens zwei Wochen vor den oft schon seit Monaten in der Planung befindlichen events die Gestattung zu beantragen: „Das erspart allen Seiten viel Ärger und vermindert das Risiko, dass etwas passiert und niemand darauf vorbereitet ist .“