Die Waldbrandgefahr erreicht in den kommenden Tagen im Kreisgebiet voraussichtlich dauerhaft die zweithöchste Warnstufe 4 (hohes Gefahrenrisiko) des Deutschen Wetterdienstes. „Die wenigen Niederschläge in den letzten Wochen waren nicht ausreichend, um die Feuchtigkeit der Waldböden merklich anzuheben. Die vorhergesagten sonnenreichen Tage, leichter Wind und trockene Witterungen reichen aus, die Waldbrandgefahr in die zwei höchsten Stufen zu bringen. Bereits eine kleine Zündquelle ist ausreichend, dass sich Laub und Reisig rasch entzünden und sich ein Feuer rasant ausbreiten kann“, warnt die Untere Forstbehörde des Landkreises.
Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe schließt die Forstbehörde Feuerstellen an Grillplätzen im Wald ab Montag, 18. Juli gemäß den entsprechenden Regelungen des Landeswaldgesetzes mit der Maßgabe, dass dort kein Feuer angezündet oder unterhalten werden darf. Waldbesitzer sollen mit Schildern auf das geltende Feuer- und Grillverbot hinweisen. Die Schließung wird aufrechterhalten, solange ein Waldbrandrisiko der Stufen 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) an mindestens einem der fünf folgenden Prognosetage vorhergesagt wird.
Grundsätzlich gilt immer im Sommer: Keine Zigarette und kein offenes Feuer im und in Entfernung von unter hundert Metern zum Wald. Da durch heiße Brems- und Abgasanlagen von Fahrzeugen eine nicht unerhebliche Waldbrandgefahr ausgeht, sind Fahrzeuge ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen oder festen Wegen außerhalb des Waldes abzustellen. Unabhängig von dieser Regelung sind den Anweisungen des zuständigen Revierleiters als Forstschutzbeauftragten vor Ort Folge zu leisten.
Zur Ausweisung der Waldbrandgefahr nutzt die Forstbehörde den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Der Index zeigt das meteorologische Potenzial für die Gefährdung des Waldes durch einen Brand und wird aus den Faktoren Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit berechnet. Der Waldbrandgefahrenindex kann online abgerufen werden.
(https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html)
Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit. Die Forstbehörde bittet daher, nicht nur im Hinblick auf die derzeitige Wetterperiode, die Bevölkerung durch umsichtiges Verhalten um Unterstützung bei der Eingrenzung der Brandgefahr. Das Brandrisiko kann von den Waldbesuchern durch umsichtiges Verhalten in Wald und Flur reduziert werden. Hierzu gehört insbesondere die strikte Beachtung des in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober geltenden generellen Rauchverbotes im Wald. Wichtig ist zudem, dass Waldwege und deren Zugänge nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, so dass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge die Gefahrenstelle erreichen können. Wer einen Waldbrand entdeckt, wird gebeten, dies unverzüglich mit genauer Ortsangabe der Feuerwehr unter dem Notruf 112 mitzuteilen.