Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie - Hygienevorschriften sind in den Wahllokalen zu beachten – Eigenen Stift mitbringen
Bekanntermaßen kann am Wahlsonntag, 26. September, gewählt werden. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss werden die Wahlergebnisse durch die Wahlvorstände öffentlich ausgezählt.
Beim Betreten der Wahllokale gelten die Infektionsschutzmaßnahmen nach der Corona-Verordnung. Es muss eine medizinische Maske oder einen Atemschutz (Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards) getragen werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer der oben genannten Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Ein Zutrittsverbot zum Wahlraum besteht beispielsweise für Personen mit typischen Symptomen einer Corona-Infektion oder auch grundsätzlich für die, die keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt.
Die Anweisung des jeweiligen Wahlvorstands ist zu beachten. Die Personenzahl im Wahlraum ist begrenzt, gegebenenfalls muss vor dem Wahllokal gewartet werden, bis ein Zutritt möglich ist.
Darüber hinaus ist die Abstandsregel einzuhalten. Jeder hat sich beim Betreten des Wahlraums die Hände zu desinfizieren. Sinnvoll ist, wenn jeder Wahlberechtigte seinen eigenen Stift mitbringt.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 24.September, 18 Uhr bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist das sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Ein Dritter, der dann die Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Wahlbriefe sollten jetzt sicherheitshalber nicht mehr verschickt, sondern bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wer sich am Sonntag zur Urnenwahl aufmacht, sollte sich sicherheitshalber auch nochmal in der Wahlbenachrichtigung vergewissern, wo sich das Wahllokal befindet. Wegen der Vorgaben der Corona-Verordnung gibt es nämlich einige Änderungen bezüglich der bisher gewohnten Wahllokale.
Für die Erstellung einer „repräsentativen Wahlstatistik“ wurde ein Wahlbezirk in Buchen (Wahlraum Evangelischer Kindergarten Asternweg) und in Hainstadt (Wahlraum Mehrzweckhalle) ausgewählt. Nur hier sind die Stimmzettel mit einem Aufdruck mit Angabe des Geschlechts und einer Altersgruppe versehen. Das Wahlgeheimnis ist selbstverständlich auch hier sichergestellt, der Datenschutz bleibt gewahrt.
Eine oft gestellte Frage ist die nach dem gestanzten Loch oben auf der Vorderseite des Stimmzettels. Die Erklärung: Nach der Vorgabe der Bundeswahlordnung kann so von Sehbehinderten die von den Blindenverbänden zur Verfügung gestellte Stimmzettelschablone verwendet werden.