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1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel“, Gemarkung Buchen (Bereich LIDL/ALDI)

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel“, Gemarkung Buchen in die Wege geleitet. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Einzelhandelslandschaft der Stadt Buchen voranzutreiben. Mit der Bebauungsplanänderung soll Planungsrecht für bauliche Änderungen der beiden Lebensmittelmärkte geschaffen und somit die Grundversorgung gesichert werden.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.

Nachdem aufgrund der gegenwärtigen Situation eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in Form einer öffentlichen Präsensveranstaltung für die Allgemeinheit stattfinden kann, wird der Entwurf im Bürgermeisteramt der Stadt Buchen (Foyer), Wimpinaplatz 3, 74722 Buchen (Odenwald) vom 04.01.2020 bis zum 12.02.2021 öffentlich ausgelegt.

In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben.

 

Hier finden Sie die Unterlagen bereits digital

 

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