Hier haben wir Ihnen einige Links und Dokumente von Bund, Land und der IHK zusammengestellt.
Informationen der IHK
Unternehmen können:
- bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung und Stundung von Steuerzahlungen stellen,
- mit ihren Hausbanken über Möglichkeiten einer Tilgungsaussetzung für den Zeitraum der Krise sprechen,
- sich bei den Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank) über öffentliche Förderprogramme informieren (auch über ihre Hausbanken),
- bei ihrer Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen,
- mit ihren Versicherungen über einen möglichen Betriebsausfall sprechen,
- bei den Krankenkassen einen Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen stellen.
Diese und weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie online auf der Website: www.rhein-neckar.ihk24.de/coronavirus.
Krisenberatung Corona für kleine und mittlere Unternehmen
Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, startet das Wirtschaftsministerium am 11. Mai eine kostenlose Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler.
Das Wirtschaftsministerium startet mit der „Krisenberatung Corona“ in Kürze eine weitere Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. „Die Unternehmen im Land haben massive Umsatzeinbrüche durch wegfallende Aufträge oder Unterbrechungen in der Lieferkette. Sie brauchen jetzt kurzfristig Hilfestellung, wie sie die Krise bestmöglich überstehen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Ministerratsbeschlusses. „Unsere Krisenberatung soll dazu beitragen, Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten zu können.“
Viele Unternehmen stünden vor der Herausforderung, Mitarbeiter und Betriebskosten weiter bezahlen zu müssen, während sie kaum noch Einnahmen hätten, so die Ministerin. „In vielen Fällen ist der Fortbestand der Betriebe gefährdet. Deshalb ist es das Ziel der kostenlosen Krisenberatung Corona, die unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und eine Strategie zur Krisenüberwindung zu entwickeln.“ Die Unternehmen könnten bis zu vier Beratungstage kostenlos in Anspruch nehmen.
Die „Krisenberatung Corona“ startet am Montag, 11. Mai, und wird mit rund zwei Millionen Euro aus Landesmitteln finanziert. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen. „Mit diesen Dienstleistern haben die Unternehmen qualifizierte Partner an ihrer Seite, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können“, betonte Hoffmeister-Kraut. Im Fokus stünden dabei Industrie, Handwerk, Handel, Gastgewerbe sowie sonstige Dienstleistungen.
Rentenversicherung
Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.
Selbständige, die von der Möglichkeit die Beitragszahlung auszusetzen Gebrauch machen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg. Das kostenfreie Service-Telefon der Rentenversicherung steht unter der Nummer 0800 1000 4800 zur Verfügung. Aktuell ist hier mit einem erhöhten Anrufaufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen. Über die Online-Dienste unter www.deutsche-rentenversicherung.de ist die Rentenversicherung rund um die Uhr erreichbar.
Grundlegende Informationen zur Versicherungspflicht und Beitragszahlung von Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung enthält die Broschüre „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Sie kann am Service-Telefon bestellt oder unter diesem Link zur Broschüre heruntergeladen werden.
Soforthilfe Corona
Das Land hat die Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte in das bereits laufende Landesprogramm integriert.
Neben den bereits vom Land bereit gestellten fünf Milliarden Euro hat der Bund Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro frei gegeben, die von den Ländern abgerufen werden können. Antragsberechtigte sind nach dem Bundesprogramm weiterhin Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) einschließlich Unternehmen mit land- und forstwirtschaft- licher Urproduktion sowie der Fischerei. Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg hat.
Ab Donnerstag, 9. April 2020 werden die neuen Formulare zentral auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona zum Download zur Verfügung stehen.
Für Antragsteller, die bisher schon ihre Anträge eingereicht haben, ergibt sich dadurch kein Handlungsbedarf. Die bereits vorliegenden Anträge werden weiter bearbeitet. Es ist keine erneute Antragstellung erforderlich.
Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
• 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten.
Darüber hinaus wird das Land auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro aus eigenen Mitteln gewähren.
Sofortprogramm auch in der Land- und Forstwirtschaft
„Unsere Bauern und die damit verbundenen Bereiche schaffen die Grundlage für die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln. Sie sind systemrelevant für unsere Gesellschaft. Mit den Soforthilfen unterstützen wir diejenigen Betriebe, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Ab sofort können auch Anträge von Unternehmen aus dem Bereich der Landwirtschaft sowie den weiteren Sektoren der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion gestellt werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (08. April) in Stuttgart. Für Landwirte gelten dieselben Fördersätze wie für die übrige Wirtschaft.
Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Mit der Soforthilfe unterstützen wir gezielt unsere Kleinstbetriebe, Selbstständigen und kleinen Unternehmen und lassen sie in dieser schwierigen Situation nicht im Stich. Die Bearbeitung der Anträge geht nun zügig voran. Unser Ziel ist, dass die Antragsteller eine Woche nach Beantragung die Zuschüsse auf dem Konto haben.“
Die Landesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche mit einem Start der Maßnahmen gerechnet. Leider gab es noch Abstimmungsbedarf mit dem Bund. „Nun sind die offenen Fragen geklärt und die Land- und Forstwirte können endlich ihre Anträge stellen“, so der Minister.
Hintergrundinformationen:
Betroffene Landwirte können morgen (09.04.) einen Antrag auf Corona Soforthilfe stellen, nachdem die Richtlinie des Landes mit dem Bundesprogramm für Soforthilfen für durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbständigen verzahnt wurde.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Für Antragstellende mit bis zu 10 Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit 11 bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit. Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona) zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Ausgefüllte und unterzeichnete Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hoch.
Für Rückfragen zur Antragstellung stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betroffenen Betrieben aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Fischerei und Aquakultur eine Hotline unter der Nummer 0711 126-1866 oder- 1867 zur Verfügung. Die Hotline ist über die Osterfeiertage und danach montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.
Die Förderung betroffener Soloselbstständiger, gewerblicher Unternehmen, Sozialunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion erfolgt unter den gleichen Bedingungen.
Eine Förderung ist möglich, wenn die Antragsteller durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die betrieblichen Ausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen (Liquiditätsengpass).
Zusatzinformationen zum Thema Corona, FAQs und den Link zu den Anträgen finden Sie auch unter www.mlr-bw.de
Steuerliche Erleichterungen
Es gibt zusätzliche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind.
Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen. Dabei geht es um eine Sonderzahlung für eine Dauerfristverlängerung, mit der die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer um einen Monat nach hinten geschoben wird. Man zahlt also eine Art Abschlag, um erst später abrechnen zu müssen.
Für die Anträge auf Stundungen steht auf den Webseiten der Finanzämter in Baden-Württemberg ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für alle Beteiligten zu gewährleisten. Nähere Informationen sind unter folgendem Link erhältlich:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus